Lügen im Gerichtssaal? Darf man doch eigentlich nicht!

Lügen im Gerichtssaal? Darf man doch eigentlich nicht!

Zwei streiten und landen vor Gericht. Typisches Beispiel: Hamburg, Sommer 2022: Verkauf eines gebrauchten Autos Mercedes. Dann gibt es Ärger? War der Motorschaden schon vor der Übergabe vorhanden, oder hat der Käufer nach Übergabe den Motor zerstört? Beide versichern glaubhaft ihre Version. Der Käufer will sein Geld zurück. Der Verkäufer weigert sich. Wie soll das Gericht jetzt entscheiden?

Rechtsstreite enden mit meist mit einem Urteil

Die Käufer und Verkäufer tragen ihre Darstellung des Sachverhalts vor und das Gericht entscheidet dann. Wie kommen Gerichte zu ihren Urteilen? Die Beurteilung eines Sachverhalts ist in Deutschland nicht statisch geregelt, sondern folgt aus freier Beweiswürdigung des Vorgetragenen. Das ergibt sich aus dem § 286 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung.

§286 – Freie Beweiswürdigung

(1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. 2In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.

Wer gewinnt also vor Gericht?

Der kluge Anwalt, der ein Gesetzbuch in der Hand hatte? Oder derjenige, der „Beweise“ vorlegen kann, die den Fall entscheiden?

Hängt der Ausgang eines Prozesses davon ab, wie sich der Richter fühlt, und nicht davon, wie gut die Arbeit gemacht ist? Viele Rechtsstreitigkeiten haben nichts damit zu tun, wie schwer es ist, das Gesetz zu verstehen. Vielmehr geht es um die Beweislage.

Zeugen sind wichtig

Zeugenaussagen sind ein wichtiger Faktor für den Ausgang von Gerichtsverfahren. Da der Richter beim Fall nicht anwesend war, muss die Entscheidung im Gerichtssaal getroffen werden. Aber in der Juristerei ist bekannt, dass „Nirgendwo mehr gelogen wird als vor Gericht“.

Die Entscheidungen im Gerichtssaal werden kritisch von allen Seiten betrachtet und abgewogen: Stimmen die Aussagen? Das deutsche Recht definiert, was es heißt, dass etwas wahr ist. Wie ist der Richter zu seiner Entscheidung gekommen? Worauf sollte der Richter achten? Worauf läuft der Fall hinaus?

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie das Gericht etwas, das in der Vergangenheit passiert ist, untersuchen kann: das Amtsermittlungsprinzip und der Beibringungsgrundsatz.

Offizielle Untersuchung – das Amtsermittlungsprinzip

Der Amtsermittlungsgrundsatz besagt, dass es die Aufgabe des Richters ist, sich zu vergewissern, dass der Sachverhalt klar ist, und Fragen zu stellen. Beispiel: Amtsgericht Wuppertal für Strafsachen. Der Käufer hat den Verkäufer wegen des Motorschadens angezeigt. Jetzt läuft die Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs des Betruges. Hier muss das Gericht nach dem Amtsermittlungsgrundsatz den Sachverhalt aufklären. Der Richter muss die entscheidungserheblichen Tatsachen ermitteln. So steht es zum Beispiel in § 244 Absatz 2 der Strafprozessordnung, der für das Strafverfahren gilt. Der Richter stellt immer wieder  Fragen, um herauszufinden, was passiert ist. Er befragt bspw. den Käufer des Autos mit Motorschaden und beteiligte Mechaniker.

Die Idee hinter dem Beibringungsgrundsatz

Der Beibringungsgrundsatz wird dagegen in Zivilprozessen angewendet. Wenn jemand möchte, dass der Richter eine Entscheidung trifft, muss er dem Richter die entscheidungserheblichen Tatsachen beweisen. Diese Regel wird in der Zivilprozessordnung verwendet, in der es um Streitigkeiten zwischen Bürgern geht. Hier muss der Käufer also dem Gericht in einem langen Schriftsatz erklären und Beweise anbieten. Dieser Grundsatz besagt, dass das Gericht bei seiner Entscheidung die von den Parteien vorgebrachten Fakten berücksichtigt. In diesem Fall muss der Richter nicht viele Fragen stellen. Stattdessen muss er oder sie vor allem darauf achten, was die Parteien sagen.

Grundsatz: Weder in Strafsachen noch Zivilprozessen darf gelogen werden

Beispiel: Der Beklagte oder die Beklagte geht am 1. März 2019 in Wuppertal in die öffentliche Toilette des Rathauses und schreibt mit Filzstiften an die Wände. Im Sinne des Gesetzes handelt es sich dabei um eine Sachbeschädigung. In dem Zivilprozess verlangt der Eigentümer des Gebäudes Geld für die Reinigungskosten.

In Abschnitt 138 der Zivilprozessordnung heißt es, dass die Parteien in einem Zivilverfahren den Sachverhalt „vollständig und wahrheitsgemäß“ angeben müssen.

Zivilprozess lügen verboten – Strafprozess LÜGEN des Angeklagten erlaubt

Dies unterscheidet sich von Strafverfahren, in denen der Angeklagte oder Beschuldigte (solange er niemand anderen mithineinzieht) lügen kann, um sich selbst zu helfen. In einer Strafsache kann der Angeklagte also lügen, und der Richter muss immer wieder nachfragen. Richter: „Angeklagter, waren Sie am 1. März 2019 in der öffentlichen Toilette des Rathauses und haben Sie einen Filzstift benutzt, um an die Wände zu schreiben?“ Angeklagter: „Nein, ich kann nicht schreiben, ich habe keinen Stift, und ich trage Windeln. Ich war nicht auf der Rathaustoilette!“ Er lügt, was nach dem Gesetz erlaubt ist. In einem Zivilprozess darf niemand lügen. Das wäre der Fall, wenn der Eigentümer der Toilette den Beklagten vor einem Amtsgericht verklagt hätte. Dann müsste er sagen, was wirklich los war. Wenn er auf Reinigungskosten in Höhe von 20 € verklagt wird, wenn der Beklagte die Wahrheit sagt? Das Gericht muss andere Informationsquellen nutzen. So lügen sowohl Beklagte als auch Parteien in einem Zivilprozess (obwohl sie das nicht dürfen).

Weitere Beweise

Neben Dokumenten sind auch die Augenscheinnahme und die Aussagen von Zeugen eine wichtige Möglichkeit für die Gerichte, sich über einen Fall zu informieren.

Und genau hier beginnt der wichtige Teil. Manchmal gibt es auch Fehler in Zeugenaussagen. In der Regel liegt das daran, dass die Ereignisse schon lange zurückliegen. Auch wenn der Zeuge sich kaum noch an das Geschehen erinnern kann, wird behauptet, dass ein Geschehen in der vorgetragenen Form abgelaufen ist. Zeugen sind selten fair, richtig oder ehrlich. In § 395 Absatz 1 der Zivilprozessordnung heißt es, dass der Zeuge auch aufgefordert wird, die Wahrheit zu sagen, und dass er oder sie die Aussage gegebenenfalls beeiden muss. Wie der Richter die Aussage eines Zeugen gewichtet, bleibt ihm überlassen (§ 286 ZPO). Der Richter entscheidet, ob der Zeuge vertrauenswürdig ist oder nicht und ob das, was er sagt, glaubwürdig ist oder nicht. Aber es ist für einen Richter schwer zu erkennen, ob ein Zeuge die Wahrheit sagt oder nicht.

Warum wird die Lüge nicht als das erkannt, was sie ist?

Fängt der Fehler schon im Jurastudium an? Wie wird auf das Richteramt vorbereitet? Während des Studiums wird an einer klaren Liste von Fakten gearbeitet und geübt, um die Theorie zu erlernen. Der Schwerpunkt liegt nicht in der Erkennung von Lügen, dies zählt nicht zum Ausbildungsschwerpunkt. Es ist also logisch, dass ein Richter nur sehr schwer richtig beurteilen kann, wie sich der Zeuge verhalten hat und was er gesagt hat, und ob dies der Wahrheit entspricht.

Beurteilen die Menschen das, was Zeugen sagen, falsch? Selbst wenn Zeugen nicht absichtlich lügen, kann man sich nicht darauf verlassen, dass sich Menschen an alles erinnern. Kann man sich ein zuverlässiges Bild davon machen, wie die Dinge gelaufen sind? Es macht einen großen Unterschied, wie sehr man darauf achtet, wie die Dinge verlaufen. Es gibt Lücken in der Erinnerung, und einige Details werden ausgelassen. Das macht es auch Richtern schwer, zu verstehen, was wirklich passiert ist.

Jeder Mensch hat eine andere Art, Dinge zu sehen und sich diese zu merken. Die Fähigkeit, Dinge zu sehen, hängt davon ab, wie man sich fühlt, wie alt man ist und worauf man sich konzentriert. Manche Details werden missverstanden, was für die Klärung des Sachverhalts wichtig sein kann. Zeugen können sich verhören, sich von dem, was sie sehen, täuschen lassen oder Personen und deren Namen verwechseln. Betrachten wir als Beispiel einen Autounfall. Meistens geschieht dies so schnell, dass es schwer zu verstehen ist, was vor sich geht. Stattdessen bekommt der Zeuge ein Gefühl für das „Gesamtereignis„, indem er ein Gefühl für die Teile des Ereignisses bekommt.

Es wurden viele Studien zu diesem Thema durchgeführt. Sie haben gezeigt, dass Menschen, wenn sie direkt an etwas denken, es oft mit etwas anderem verknüpfen und es erst dann speichern. Später werden die Ereignisse dann auf andere Weise erzählt, was unweigerlich zu einer Verfälschung führen kann.

Falsche Aussagen

Zeugenbeweis ist einer der wichtigsten Beweisformen, die vor Gericht genutzt werden. Die menschliche Natur macht es dem erkennen Richter hierbei sehr schwer, die Aussagen als falsch oder richtig zu bewerten. Das ist vor allem dann ein Problem, wenn die Aussage das einzige Beweismittel ist oder wenn Aussage gegen Aussage steht.

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Volkswirt, Stud. Iur

Pressekontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin
Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de

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