Dr. Thomas Schulte - Frühstücksfernsehen Silvesterrecht

Silvesterrecht in Deutschland: Ein Blick auf Vorschriften und Konsequenzen

Dr. Thomas Schulte im Gespräch im Frühstücksfernsehen SAT1 am 28.12.2023 zum Silvesterrecht in Deutschland.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und mit dem nahenden Silvesterfest steht auch der Verkauf von Feuerwerkskörpern in den Startlöchern. Doch Vorsicht ist geboten, denn das scheinbar harmlose Knallen kann schnell rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin klärt auf und gibt wertvolle Tipps, um unbeschadet ins neue Jahr zu starten.

Wann darf gezündet werden?

Mit dem Beginn des Feuerwerksverkaufs kommt es oft vor, dass enthusiastische Feuerwerksliebhaber bereits vor dem eigentlichen Silvesterabend ihre ersten Böller zünden möchten. Doch Vorsicht ist geboten: Privatpersonen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerk der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) mit ausschließlicher Knallwirkung nur in der Zeit vom 31.12. 18:00 Uhr bis 01.01. 07:00 Uhr frei abbrennen.

Welche Strafen drohen bei Missachtung?

Die Verlockung, sich nicht an die vorgegebenen Zeiten zu halten, ist groß. Doch illegales Feuerwerk kann teuer werden. Laut dem Sprengstoffgesetz sieht der Gesetzgeber Strafen bis zu 10.000 Euro vor, wobei einzelne Bundesländer diese auf maximal 2.500 Euro begrenzen können.

Dr. Thomas Schulte - Silvesternacht Frühstücksfernsehen

Gefährliche „Polen-Böller“ – eine explosive Angelegenheit

Besondere Vorsicht ist bei illegalen Böllern geboten, insbesondere den sogenannten „Polen-Böllern“. Diese fallen nicht nur unter das Sprengstoffgesetz, sondern gelten sogar als Waffen. Bei der illegalen Verwendung dieser gefährlichen Feuerwerkskörper drohen empfindliche Strafen von bis zu 3 Jahren Haft.

Haftpflicht bei Schäden durch Feuerwerk

Besorgte Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder beim Umgang mit Feuerwerk stets beaufsichtigt sind. Falls es dennoch zu Schäden kommt – sei es durch eine Wunderkerze am teuren Anorak der Nachbarin – greift die Familien-Haftpflichtversicherung, sofern die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.

Haustiere und die Folgen des Feuerwerks

Auch Haustierbesitzer tragen Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Tiere während des Feuerwerks geschützt sind. Nicht nur Hunde und Katzen leiden unter dem Lärm, sondern auch Wildtiere. Eine Schutzpflicht besteht, um unnötigen Stress und Verletzungen zu vermeiden.

Angriffe auf Polizei und Rettungsdienste – Konsequenzen für die Täter

Leider kam es in der Vergangenheit zu Angriffen von Böller-Chaoten auf Polizei und Rettungsdienste. Der Gesetzgeber sieht hier empfindliche Strafen bis zu fünf Jahren Gefängnis vor. Doch gerade bei jungen Tätern wird oft das Jugendrecht angewendet, was auf Bewährungsstrafen und Sozialstunden hinauslaufen kann. Dennoch sollten die Täter bedenken, dass solche Vorstrafen weitreichende Konsequenzen für die berufliche Zukunft und den Erwerb bestimmter Führerscheine haben können.

In Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen und möglichen Konsequenzen ist es ratsam, die Freude am Silvesterfeuerwerk im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu genießen. Nur so lässt sich das neue Jahr unbeschwert und ohne unangenehme juristische Überraschungen beginnen.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin

Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwalt ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

Pressekontakt:

Dr. Schulte Rechtsanwalt
Malteserstrasse 170
12277 Berlin

Tel: +49 30 22 19 220 20
Fax. +49 30 22 19 220 21

Email: dr.schulte@dr-schulte.de
https://www.dr-schulte.de

Share:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
On Key

Related Posts