Betrug beim Autokauf - Dr. Thomas Schulte

Betrug beim Autokauf: ein Fallbeispiel mit rechtlichen Konsequenzen

Betrügereien beim Autokauf sind leider alltäglich – bei diesem Urteil (LG Halle/Saale, Schlussurteil vom 18.10.2012 – 4 O 1417/10) ging es um den Schutz einer Käuferin, die einem getarnten gewerblichen Verkäufer auf den Leim gegangen war.

Wichtiger Tipp: besser bei jemandem kaufen, den man kennt. Lange Fahrten und Anreisen zum Verkäufer bedeuten immer, dass der Käufer unter Druck steht. Er hat Zeit und Geld für die Anfahrt investiert und kennt vor Ort die Verhältnisse nicht.

Der getarnte gewerbliche Autoverkauf

Das ergangene Urteil aus Halle/Saale (LG Halle/Saale, Schlussurteil vom 18.10.2012 – 4 O 1417/10) beleuchtet eine häufige Problematik beim Gebrauchtwagenkauf: Ein Autoverkäufer gab sich als Privatperson aus, obwohl er in Wirklichkeit gewerblich handelte. Im speziellen Fall verkaufte der Beklagte, der seit 2004 eine Vielzahl von Autos kurzzeitig auf seinen Namen zugelassen und wieder verkauft hatte, einen gebrauchten VW Passat an die Klägerin.

Die Klägerin erlitt einen erheblichen finanziellen Schaden, da das Auto verschiedene Mängel aufwies – unter anderem einen Motorschaden und Probleme mit dem Getriebe. Der Verkäufer hatte beim Verkauf jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, was bei einem privaten Verkauf üblich sein kann. Doch das Gericht stellte fest, dass der Verkäufer aufgrund seiner gewerblichen Tätigkeit nicht berechtigt war, die Gewährleistung auszuschließen. Die Rechtslage ist klar. Ein Ausschluss der Gewährleistung bei einem Autokauf unter Privaten ist üblich. Bei einem Kauf bei einem gewerblichen Händler ist es anders. Hier darf die Gewährleistung nicht einfach ausgeschlossen werden.

Die rechtlichen Folgen

Das Gericht entschied, dass der Gewährleistungsausschluss unwirksam sei und verurteilte den Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Verkauf, insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistungspflichten.

Für die Klägerin bedeutete dies, dass sie trotz des ursprünglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses Anspruch auf Schadensersatz hatte. Das Gericht berücksichtigte dabei die Reparaturkosten, die die Klägerin für den Austausch des Motors und die Instandsetzung des Getriebes aufbringen musste. Die Tatsache, dass der Verkäufer das Fahrzeug nur kurze Zeit besaß und zuvor bereits viele Fahrzeuge gekauft und verkauft hatte, spielte eine entscheidende Rolle bei der Feststellung seiner gewerblichen Tätigkeit.

Wichtige Erkenntnisse für Käufer und Verkäufer

Dieser Fall dient als Warnung für potenzielle Autokäufer. Es ist wichtig, die Glaubwürdigkeit und den Hintergrund eines Verkäufers zu prüfen, vornehmlich wenn dieser viele Fahrzeuge innerhalb kurzer Zeit kauft und verkauft. Ein solches Verhalten kann auf eine gewerbliche Tätigkeit hindeuten, was wiederum die Rechte des Käufers bei Mängeln am Fahrzeug beeinflusst.

Für Verkäufer ist dieser Fall ein deutliches Beispiel dafür, dass eine falsche Darstellung des eigenen Status als Privatverkäufer rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Das Gericht betrachtete hier die Gesamtheit der Umstände, um zu einer Entscheidung zu kommen, und betonte, dass die Anzahl der verkauften Fahrzeuge und die Dauer des Besitzes wichtige Indikatoren für eine gewerbliche Tätigkeit sind.

Tipps für den Kauf eines Gebrauchtwagens

Das Gericht hat in diesem Urteil deutlich gemacht, dass die Bedeutung von Transparenz und Ehrlichkeit im Handel, insbesondere auf dem Gebrauchtwagenmarkt, oft unterschätzt wird. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein, um Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Betrügereien beim Autohandel sind häufig.

Wie kann ich mich schützen? Welche Tipps sind von Bedeutung?

Eine Rechtsschutzversicherung hilft beim Streit, weil häufig beim Autokauf teure Prozesse vor Gericht geführt werden müssen und Gutachter bezahlt werden müssen. Wer also eine solche große Anschaffung plant, sollte vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Hierbei ist zu beachten, dass es Wartefristen zwischen Abschluss der Versicherung und Kauf eines Autos gibt. Sicherheitshalber Versicherungsvertreter oder Makler vorab fragen (soweit vorhanden).
Keine weiten Reisen zum Kaufobjekt unternehmen. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Reisen auf den Käufer zukommen und diesen unter Handlungsdruck setzen.  Der Mensch wird dann Opfer seiner Aversion, Zeit und Geld zu versenken (Sunk-Cost Fallacy, Verlustaversion) und kauft eher.

Zwei Augen sehen weniger als vier Augen. Ein Zeuge oder Helfer sind Gold wert.
Augen beim Kauf erst mal schließen und nachdenken. Je doller ein Auto aufpoliert und je stärker der Geruch ist. Das Auge kauft mit, wichtiger, aber als perfekter Lack sind andere Punkte. Es geht um einen altersgemäßen, technisch korrekten Zustand zu einem angemessenen Preis.

Überlegen: ein anerkannter Händler handelt gewerblich und haftet ganz anders als ein privater Verkäufer. Aber auch bei privaten Verkäufern gilt: Betrügen ist verboten.

Überprüfen Sie bitte, ob der angebliche Privatverkäufer tatsächlich ein echter Privatverkäufer ist.  Dafür spricht beim privaten Verkauf: Umfeld, Einbeziehung der Familie, Festnetznummer, für den Verkäufer spricht auch, dass er angesichts des Autoverkaufs selbst unsicher ist. Hände weg vor getarnten Privaten. Woran merkt man das? Negative Indizien: Verkauft wird für jemanden, der nicht vor Ort ist, rotes Nummernschild, viel Gerede und wenig nachvollziehbare Substanz, Papiere unklar, kann zur Geschichte des Autos nichts sagen, ist besonders „cool“, macht zeitlichen Druck, Umfeld gewerblich, redet Mängel wortreich klein, hat Verkaufsunterlagen unterschriftsfertig, will zum Beispiel den Kilometerstand nicht garantieren. Das Auto ist erst kurz in dem Besitz des Verkäufers. Der Verkäufer findet eine neutrale Untersuchung durch Experten unnötig.

Tipp: lieber echten Experten mitnehmen als „Scheinexperten“ wie freundliche Verwandte und Freunde. Diese sind zwar wichtige Zeugen, helfen aber sonst nur auf einer emotionalen Ebene. Probefahrt machen. Zu einer Prüfwerkstatt oder einem Kfz-Gutachter fahren und Prüfungen anstellen. Papiere genau prüfen. Zeit nehmen. Gründliche Fahrzeugüberprüfung ist Trumpf.

Rechte geprellter Käufer

Der Käufer ist nicht rechtlos. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung des Autokaufs muss klug und überlegt vorgegangen werden. Beweise müssen gesichert werden; zudem gilt es, Fristen einzuhalten.

Folgende Rechte bestehen regelmäßig:

Recht auf Nachbesserung:
Wenn Sie ein Auto erwerben, das versteckte Mängel aufweist, haben Sie Anspruch auf eine Nachbesserung. Diese Mängel dürfen vor dem Kauf nicht bekannt gewesen sein oder vom Verkäufer verschwiegen worden sein. Sollte der Verkäufer nicht freiwillig handeln, brauchen Sie juristische Hilfe, um Ihre Rechte durchzusetzen und die nötige Nachbesserung zu erwirken.

Preisminderung:
Wenn der Verkäufer sich weigert, einen Sachmangel am Fahrzeug zu beheben, steht Ihnen eine Preisminderung zu. Dies soll als Ausgleich für den erworbenen Minderwert des Fahrzeugs dienen. Unsere juristische Unterstützung stellt sicher, dass Sie die angemessene Preisminderung erhalten.

Rücktrittrecht:
Sie haben das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls der Verkäufer die Mängel am Fahrzeug nicht beseitigt oder nach mehreren Versuchen (mindestens zwei) nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben. In diesem Fall erhalten Sie den Kaufpreis zurück.

Anspruch bei Täuschung:
Die oft genannte Klausel „Gekauft wie gesehen“ gilt nicht, wenn eine Täuschung seitens des Verkäufers vorliegt. Auch bei weiteren unredlichen Vorgehensweisen von Verkäufern haben sie eventuell weitere Rechte.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin

Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwalt ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

Pressekontakt:

Dr. Schulte Rechtsanwalt
Malteserstrasse 170
12277 Berlin

Tel: +49 30 22 19 220 20
Fax. +49 30 22 19 220 21

Email: dr.schulte@dr-schulte.de
https://www.dr-schulte.de

Share:

Facebook
Twitter
Pinterest
LinkedIn
On Key

Related Posts