Verweigert die Versicherung die Zahlung? Warum Sie jetzt anwaltliche Hilfe brauchen, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben!
Ein Auffahrunfall, der Wagen beschädigt, die gegnerische Versicherung lehnt jede Verantwortung ab – und plötzlich steht man allein da. Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt, der dringend benötigt wird, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen? Die gute Nachricht: In vielen Fällen muss die Gegenseite für Ihre Rechtsanwaltsgebühren aufkommen. Der rechtliche Rahmen, geregelt durch § 249 Abs. 1 und 2 BGB, gibt Hoffnung: Geschädigte haben das Recht, den Zustand wiederherzustellen, der ohne den Unfall bestanden hätte – dazu gehört auch die Übernahme notwendiger Rechtsverfolgungskosten.
Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, betont: „Die Kosten für einen Anwalt sind oft nicht nur notwendig, sondern entscheidend, um sich gegen die oft juristisch geschulten Versicherungen durchzusetzen. Der Gesetzgeber hat bewusst einen Schutzmechanismus geschaffen, damit Betroffene auf Augenhöhe agieren können und ihre Rechte effektiv wahrnehmen.“ Doch was bedeutet „notwendig und angemessen“ genau? Dr. Schulte erklärt, worauf es ankommt.
Erforderlichkeit von Rechtsanwaltskosten
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 21.01.2020 – VI ZR 72/19) sind Rechtsanwaltskosten als notwendige Wiederherstellungskosten im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB erstattungsfähig, wenn der Geschädigte einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche einschalten musste. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte rechtlich oder tatsächlich in der Lage gewesen wäre, die Ansprüche selbst geltend zu machen. Es genügt, dass er sich aus Gründen der „Waffengleichheit“ eines Anwalts bedient hat, um seine Rechte effektiv wahrzunehmen (vgl. LG Regensburg, Urteil vom 20.07.2021 – 23 S 132/20).
Zu beachten ist, dass Rechtsanwaltskosten nur insoweit erstattungsfähig sind, als sie tatsächlich angefallen sind. Fiktive Kosten, also solche, die nicht belegt oder lediglich hypothetisch entstanden sind, sind ausgeschlossen (OLG Hamm, Urteil vom 12.11.2008 – I-9 U 129/08). Dr. Thomas Schulte erläutert: „Der Geschädigte trägt die Beweislast für die Entstehung und Erforderlichkeit der Kosten. Das bedeutet, dass sowohl der tatsächliche Anfall der Gebühren als auch deren Zahlung konkret nachgewiesen werden müssen – ein Punkt, der in der Praxis oft unterschätzt wird.“
Hierbei sei es entscheidend, die anwaltliche Tätigkeit umfassend zu dokumentieren. „Nur durch eine klare und nachvollziehbare Darstellung der erbrachten Leistungen kann die Notwendigkeit der Kosten glaubhaft gemacht werden. Das schließt detaillierte Rechnungen und gegebenenfalls die Vorlage von Zahlungsbelegen ein“, erklärt Dr. Schulte. Dieser Nachweis dient nicht nur der Anspruchsdurchsetzung, sondern verhindert auch Streitigkeiten über die Höhe oder den Umfang der erstattungsfähigen Kosten. Damit wird gewährleistet, dass ausschließlich die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Rechtsverfolgungskosten übernommen werden – ein zentraler Grundsatz des Schadensersatzrechts, der sowohl Schutz als auch Transparenz sicherstellen soll.
Privatpersonen und Unternehmen als Geschädigte
Für Privatpersonen wird die Beauftragung eines Anwalts grundsätzlich als erforderlich angesehen, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 21.01.2020 (VI ZR 72/19) klarstellte. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Schadensregulierung durch die Versicherung komplizierte rechtliche oder tatsächliche Fragen aufwirft. Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin, erläutert: „Versicherungen sind in der Schadensregulierung hochprofessionell aufgestellt. Selbst bei vermeintlich einfachen Fällen kann die juristische Komplexität für Geschädigte schnell überwältigend werden. Ein Anwalt ist hier oft unerlässlich, um die eigenen Ansprüche sicher und vollständig geltend zu machen.“
Auch bei Unternehmen oder Institutionen wird die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beauftragung regelmäßig angenommen, speziell, wenn die Schadensbearbeitung spezielles Fachwissen erfordert, wie bei komplexen verkehrsrechtlichen Fragen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.01.2015 – 1 U 219/13). Dr. Schulte betont, dass auch Unternehmen, die juristisch geschultes Personal beschäftigen, häufig auf anwaltliche Unterstützung angewiesen sind: „Die Expertise eines Anwalts sichert nicht nur die Durchsetzung der Ansprüche, sondern auch die strategische und taktische Auseinandersetzung mit oftmals verzögerten oder gekürzten Schadensersatzzahlungen der Versicherungen.“
Der Bundesgerichtshof hat dies im Fall geschädigter Unternehmen, wie Autovermietungen, in seinem Urteil vom 16.06.2022 (VI ZR 328/21) bestätigt. Selbst geschäftserfahrene Anspruchsteller, so Dr. Schulte, können sich nicht darauf verlassen, dass Versicherungen ihre Forderungen unstrittig erfüllen. „Die Versicherer bedienen sich häufig juristisch versierter Argumentationen, um Kürzungen zu rechtfertigen. Ein Anwalt ist hier nicht nur ein notwendiger Begleiter, sondern auch ein Schutzschild gegen unberechtigte Einwände und Verzögerungen.“ Die Einschaltung eines Anwalts wird daher nicht nur als eine praktische Notwendigkeit, sondern als ein essenzielles Mittel zur Wahrung der Rechte des Geschädigten anerkannt – sei es bei Privatpersonen oder Unternehmen.
Die Grenzen der Erstattungsfähigkeit
Nicht erstattungsfähig sind Anwaltskosten, die nicht der unmittelbaren Rechtsverfolgung dienen, sondern lediglich Nebenaufgaben betreffen. Dazu zählt unter anderem die Korrespondenz mit der eigenen Kaskoversicherung, sofern diese rein informatorischer Natur ist (BGH, Urteil vom 21.09.2017 – VI ZR 396/16). Dr. Thomas Schulte erklärt hierzu: „Für Geschädigte ist es oft schwer nachvollziehbar, warum bestimmte Kosten, die für sie Teil der Schadensabwicklung erscheinen, nicht von der Gegenseite erstattet werden. Entscheidend ist jedoch, dass nur Kosten anerkannt werden, die unmittelbar zur Durchsetzung der Ansprüche gegen den Schädiger notwendig sind.“
Ebenso können Kosten, die aus einer freiwilligen Beratung oder Empfehlung durch Dritte, wie Sachverständige oder Werkstätten, entstehen, nicht als notwendige Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht werden (AG München, Urteil vom 23.08.2022 – 334 C 8154/22). Dr. Schulte erläutert: „Viele Geschädigte greifen verständlicherweise auf Unterstützung durch Gutachter oder Werkstätten zurück, um den Schaden korrekt zu bewerten. Diese Maßnahmen können jedoch nur dann erstattungsfähig sein, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung stehen. Hier ist eine klare Abgrenzung wichtig, um nicht auf Kosten sitzenzubleiben.“
Auch die Einholung von Deckungszusagen bei Rechtsschutzversicherungen oder die Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung des Mandanten fällt nicht unter die erstattungsfähigen Kosten. „Geschädigte sollten sich bewusst sein, dass solche Tätigkeiten zwar oft sinnvoll und notwendig sind, aber nicht als Teil der Schadenersatzansprüche gelten. Daher ist es entscheidend, frühzeitig die richtige Beratung einzuholen, um unnötige Streitigkeiten über die Erstattungsfähigkeit zu vermeiden,“ so Dr. Schulte.
Die Expertise eines Anwalts hilft dabei, die notwendigen Maßnahmen klar abzugrenzen und die eigenen Ansprüche effektiv durchzusetzen. Dr. Schulte rät Betroffenen: „Setzen Sie frühzeitig auf juristische Unterstützung, um sowohl Ihre Ansprüche als auch die Kostenerstattung erfolgreich zu sichern.“
Auffahrunfall, Schuldfrage ungeklärt: Warum juristische Hilfe der Schlüssel zu Ihrem Recht ist?
Ein Moment der Unachtsamkeit, ein lauter Knall – und das Leben von Herrn M. war schlagartig komplizierter. Bei einem Auffahrunfall wurde sein Fahrzeug erheblich beschädigt. Doch anstatt sich für den Schaden zu entschuldigen, lehnte die gegnerische Versicherung jegliche Haftung ab und stellte die Schuldfrage infrage. Für Herrn M., einen privaten Unfallgeschädigten ohne juristisches Fachwissen, begann damit eine frustrierende und nervenaufreibende Auseinandersetzung. Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung im Verkehrsrecht, kennt solche Fälle nur zu gut: „Gerade im Straßenverkehr sind Privatpersonen oft auf verlorenem Posten, wenn Versicherungen Zahlungen verweigern oder die Schuldfrage manipulativ auslegen. Ohne professionelle Unterstützung sind viele Betroffene kaum in der Lage, ihre Ansprüche durchzusetzen.“
Herr M. entschied sich, einen Anwalt zu beauftragen, um seine Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen. Sein Anwalt reichte zunächst außergerichtlich eine Forderung ein und setzte eine Frist zur Zahlung. Doch die Versicherung blieb stur. Schließlich führte kein Weg an einer Klage vorbei – und Herr M. gewann den Prozess. Das Gericht entschied, dass die gegnerische Versicherung den Schaden zu regulieren hatte, einschließlich der Rechtsanwaltskosten, die Herr M. für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung seiner Rechte aufwenden musste.
„Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig es ist, frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen“, erklärt Dr. Schulte. „Auch wenn die Schuldfrage scheinbar klar ist, versuchen Versicherungen oft, die Ansprüche der Geschädigten zu kürzen oder vollständig abzuwehren. Der juristische Beistand sorgt nicht nur für Waffengleichheit, sondern bietet den Geschädigten auch die notwendige Ruhe und Sicherheit, um ihre Rechte zu wahren.“
Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Urteil vom 21.06.2013 – 30 C 2487/12) bestätigt: Selbst bei scheinbar einfacheren Sachverhalten ist die Beauftragung eines Anwalts notwendig und erstattungsfähig, um effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten. Dr. Schulte fügt hinzu: „Wer den rechtlichen Weg allein gehen will, riskiert nicht nur den Verlust von Ansprüchen, sondern auch immense psychische und finanzielle Belastungen. Ein Anwalt schützt vor solchen Risiken und sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.“ Für alle Verkehrsteilnehmer gilt: Ein Unfall kann jeden treffen. Mit der richtigen juristischen Unterstützung haben Betroffene jedoch die besten Chancen, nicht auf den Kosten sitzenzubleiben und Gerechtigkeit zu erfahren.
Besondere Konstellationen bei Unternehmen
In einem weiteren Fall hatte eine Leasinggesellschaft Anwaltskosten geltend gemacht, nachdem sie als Zessionarin Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall übernommen hatte. Die gegnerische Versicherung argumentierte, dass die Anwaltskosten nicht notwendig seien, da die Gesellschaft über geschäftserfahrenes Personal verfügte. Das Amtsgericht Köln (Urteil vom 11.01.1982 – 264 C 23/81) entschied jedoch, dass auch in solchen Fällen Anwaltskosten erstattungsfähig sind, da es dem Geschädigten nicht zugemutet werden kann, sich ohne fachliche Hilfe gegen die oftmals juristisch geschulten Versicherer zu wehren.
Höhe der erstattungsfähigen Anwaltskosten
Die Höhe der erstattungsfähigen Anwaltskosten richtet sich nach dem Gegenstandswert und der Komplexität des Falles. Regelmäßig wird eine Geschäftsgebühr von 1,3 angesetzt, sofern keine besonderen Umstände eine Erhöhung rechtfertigen (BGH, Urteil vom 14.05.2013 – VI ZR 230/12). In komplexen Fällen oder bei umfangreicher Korrespondenz kann jedoch eine höhere Gebühr verlangt werden, was der Anwalt detailliert begründen muss (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.01.2017 – 22 U 36/15).
Ein Sonderfall ergibt sich, wenn der Mandant selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist. In solchen Fällen ist die Umsatzsteuer auf die Rechtsanwaltskosten nicht erstattungsfähig, da sie keinen Vermögensschaden darstellt (BGH, Urteil vom 25.09.1990 – VI ZR 202/89). Auch Kostenpauschalen wie die Aktenversendungspauschale von 12 Euro oder elektronische Kommunikationskosten nach VV-RVG 7002 sind erstattungsfähig, wenn sie konkret angefallen sind (OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2012 – 12 U 163/10).
Warum bestimmt der richtige Nachweis über Anwaltskosten Ihre Erfolgschancen?
Die korrekte Dokumentation ist der Schlüssel, um Anwaltskosten erfolgreich geltend zu machen. Geschädigte müssen die Erforderlichkeit und Angemessenheit dieser Kosten detailliert belegen können – und genau hier liegt oft die Herausforderung. Es reicht nicht aus, lediglich eine Rechnung vorzulegen. Vielmehr ist eine präzise Beschreibung der anwaltlichen Tätigkeiten erforderlich, die nachvollziehbar macht, warum die Beauftragung notwendig war.
Dr. Thomas Schulte betont: „Versicherungen prüfen die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten äußerst kritisch. Ohne eine lückenlose Dokumentation riskieren Geschädigte, dass berechtigte Ansprüche abgelehnt werden. Es ist daher essenziell, dass Betroffene von Beginn an alle relevanten Nachweise sorgfältig sammeln und strukturieren.“
Laut Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 14.03.2019 – IX ZR 144/18) trägt der Geschädigte die Beweislast für die Notwendigkeit der Anwaltsbeauftragung. Das bedeutet, dass jede Leistung des Anwalts belegt und in ihrer Notwendigkeit begründet sein muss. „Hier zeigt sich die Bedeutung professioneller Unterstützung: Ein erfahrener Anwalt sorgt dafür, dass die Dokumentation den juristischen Anforderungen entspricht und damit gegenüber Versicherun
gen Bestand hat“, erklärt Dr. Schulte. Besonders wichtig ist eine klare Trennung zwischen verschiedenen Mandatsbereichen, um Streitigkeiten über nicht erstattungsfähige Kosten zu vermeiden. Dies gilt insbesondere dann, wenn unterschiedliche Schadenspositionen wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Gutachterkosten betroffen sind. „Versicherungen suchen oft nach Angriffspunkten, um einzelne Positionen aus der Erstattung herauszunehmen“, warnt Dr. Schulte. „Eine saubere und transparente Dokumentation minimiert dieses Risiko erheblich.“
Kostenfalle nach dem Unfall vermeiden: So sichern Sie Ihre Rechte und Ihr Geld
Ein Unfall kann jeden treffen – und oft folgt dem ersten Schock die bittere Erkenntnis: Ohne rechtliche Unterstützung wird es schwierig, Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Die gute Nachricht: Rechtsanwaltskosten können in vielen Fällen als Schadenersatz erstattet werden, wenn sie erforderlich und angemessen sind. Doch was bedeutet das konkret? Dr. Thomas Schulte bringt es auf den Punkt: „Die Einschaltung eines Anwalts ist nicht nur eine Frage der Waffengleichheit gegenüber juristisch geschulten Versicherungen, sondern oft die einzige Möglichkeit, die eigenen Rechte effektiv zu verteidigen.“
Besonders bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen ist professionelle Hilfe unverzichtbar. Der Clou: Für den Geschädigten ist die juristische Unterstützung häufig „kostenlos“, da die Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite getragen werden müssen – sofern sie notwendig und richtig dokumentiert sind. Genau hier liegt der Schlüssel zum Erfolg. „Die Qualität der Dokumentation entscheidet, ob die Kosten erstattet werden oder nicht. Eine lückenhafte oder ungenaue Nachweisführung kann dazu führen, dass berechtigte Ansprüche scheitern“, warnt Dr. Schulte.
Auch die klare Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant spielt eine zentrale Rolle. Geschädigte sollten genau wissen, welche Kosten erstattungsfähig sind und welche nicht. Dazu zählen ausschließlich solche, die unmittelbar mit der Rechtsverfolgung verbunden sind. „Unnötige Streitigkeiten mit Versicherungen können durch eine präzise Trennung der Kostenpositionen und eine durchdachte Dokumentation vermieden werden“, rät Dr. Schulte.
Fazit: Wer auf professionelle Unterstützung setzt und von Anfang an sorgfältig arbeitet, sichert nicht nur seine Ansprüche, sondern vermeidet auch teure Fehler. Dr. Schulte appelliert: „Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Holen Sie sich frühzeitig anwaltliche Hilfe, um Ihre Rechte konsequent durchzusetzen und finanziell abgesichert zu sein.“ Für alle, die Antworten suchen, gilt: Jetzt handeln, bevor Fristen verstrichen und Chancen vertan sind!
Autor: Mgr. Valentin Schulte, Volkswirt B.Sc., stud. jur,
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