Dr. Thomas Schulte - Gerechtigkeit kennt keine Grenzen

Gefahren unseriöser Festgeldangebote und rechtliche Handlungsmöglichkeiten

Festgeldangebote – In der heutigen Zeit suchen viele Anleger nach sicheren und renditestarken Möglichkeiten, ihr Geld anzulegen. Festgeldkonten sind dabei eine beliebte Wahl, da sie attraktive Zinsen bei kalkulierbarem Risiko bieten. Doch mit der wachsenden Nachfrage steigen auch die Risiken, Opfer betrügerischer Machenschaften zu werden. Betrüger nutzen dabei verschiedene perfide Methoden, um Anleger zu täuschen und deren Erspartes zu stehlen. Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, beleuchtet die rechtlichen Hintergründe dieser Betrugsmaschen und gibt wertvolle Hinweise zur rechtlichen Vorgehensweise.

Täuschung durch gefälschte Anbieter und manipulierte Internetauftritte

Betrügerische Festgeldanbieter locken mit verlockenden Versprechungen. Besonders gefährlich sind professionell erstellte Websites, die scheinbar von renommierten Banken stammen oder sich als Vergleichsportale ausgeben. Derartige Seiten sehen oft täuschend echt aus und sind für Laien kaum von Originalangeboten zu unterscheiden. Doch eine genaue Überprüfung kann gravierende Unstimmigkeiten offenbaren. Das Fehlen eines vollständigen Impressums oder eines korrekten Handelsregistereintrags kann erste Alarmzeichen sein. Der erfahrene Jurist Dr. Thomas Schulte rät: „Jede Bank, die in Deutschland operiert, hat eine Pflicht zur vollständigen Anbieterkennzeichnung. Wer hier auf ungenaue Angaben stößt, sollte äußerste Vorsicht walten lassen.“

Die Rolle der angeblichen Festgeldvermittler

Ein weiteres beliebtes Mittel der Betrüger sind sogenannte Vermittler, die sich als Finanzberater oder Bankmitarbeiter ausgeben. Sie nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu Interessenten auf und geben sich als Experten aus, die besonders gute Konditionen anbieten können. Häufig werben sie damit, dass sie den bürokratischen Aufwand übernehmen und das Konto für den Anleger eröffnen. Doch ein Festgeldkonto muss persönlich durch den Anleger eröffnet werden, unter Einhaltung aller Legitimationsprüfungen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine zweifelsfreie Identifikation des Anlegers über Verfahren wie das Video-Ident- oder Post-Ident-Verfahren erfolgen muss.

Dr. Thomas Schulte erläutert: „Die Legitimation dient nicht nur der Bekämpfung von Geldwäsche, sondern schützt Anleger auch vor Identitätsmissbrauch. Wer eine Kontoeröffnung ohne diese Prüfungen angeboten bekommt, sollte misstrauisch werden.“

Gefahr falscher IBAN-Nummern und betrügerischer Überweisungen

Ein besonders einfacher und gleichzeitig gefährlicher Trick der Betrüger besteht darin, falsche IBAN-Nummern auszugeben. In den Unterlagen oder Bestätigungsschreiben wird eine Kontonummer angegeben, die jedoch nicht zum Festgeldkonto des Anlegers gehört. Stattdessen landet das angelegte Geld auf einem Konto, das von Betrügern kontrolliert wird.

Anleger können sich schützen, indem sie die IBAN sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Rücksprache mit der Bank halten. Ein Indiz für Betrug ist häufig eine IBAN, die nicht mit „DE“ beginnt, wenn es sich angeblich um eine deutsche Bank handeln soll.

Rechtliche Schritte für betroffene Anleger

Wer bereits Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte schnell handeln. Die erste und wichtigste Maßnahme ist die sofortige Erstattung einer Strafanzeige wegen Betrugs nach § 263 StGB. Nur durch eine frühzeitige Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden kann verhindert werden, dass weitere Anleger geschädigt werden oder Gelder möglicherweise zurückverfolgt werden können.

„Ein frühzeitiger Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt ist essenziell, um Beweismittel zu sichern und rechtliche Schritte einzuleiten“, betont Dr. Thomas Schulte. „In vielen Fällen lassen sich anhand der Ermittlungsakten weitere Ansprüche geltend machen und die Verantwortlichen identifizieren.“

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche gegenüber Banken oder Zahlungsdienstleistern zu prüfen. Unter bestimmten Umständen kann ein Anspruch auf Rückzahlung bestehen, insbesondere wenn Banken die verdächtigen Transaktionen möglicherweise nicht ausreichend geprüft haben.

Prüfmaßnahmen zur Vermeidung von Betrug

Um sich vor unseriösen Festgeldangeboten zu schützen, sollten Anleger einige grundlegende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit der Bank über offizielle Kanäle kann helfen, die Echtheit eines Angebots zu überprüfen. Falls auffällig hohe Renditen versprochen werden, die am Markt nicht üblich sind, ist besondere Skepsis angebracht.

Dr. Thomas Schulte rät zudem zur Nutzung einer WHOIS-Domainabfrage, um herauszufinden, wer hinter einer Finanzwebsite steckt. „Viele Betrüger registrieren Websites mit einer kurzen Laufzeit oder unter falschem Namen. Solche Indizien sind ernst zu nehmen.“

Ebenso wichtig ist es, die allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu prüfen. Wenn hier verdächtige Klauseln auftauchen oder die Sprache ungewöhnlich holprig ist, kann dies darauf hindeuten, dass die Website nicht von einer echten Bank betrieben wird.

Verantwortung der Banken und Zahlungsdienstleister

Neben den betroffenen Anlegern tragen auch Banken und Zahlungsdienstleister eine gewisse Sorgfaltspflicht. Die Finanzmarktaufsicht hat klare Vorgaben, nach denen Geldinstitute Transaktionen auf Auffälligkeiten prüfen müssen. Wenn eine Bank Überweisungen ohne Prüfschritte zulässt, obwohl es Anzeichen für Betrug gibt, kann sie unter Umständen haftbar gemacht werden.

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken bei ungewöhnlich hohen Überweisungen zu einer Rückfrage verpflichtet sind, wenn objektive Anhaltspunkte für Betrug bestehen (BGH, Urteil vom 26. Januar 2023 – XI ZR 511/21). Dieses Urteil zeigt, dass finanzielle Dienstleister nicht gänzlich aus der Verantwortung genommen werden dürfen.

Fazit: Auch Betrüger sind fleißig und motiviert – lieber Doppelcheck, statt Geld weg!

Unseriöse Festgeldangebote sind eine wachsende Bedrohung für Anleger. Täuschend echte Websites und manipulative Betrugsmaschen führen dazu, dass viele Menschen um ihre Ersparnisse gebracht werden. Besonders perfid ist die Nachahmung vertrauenswürdiger Finanzplattformen und die Täuschung durch vermeintliche Festgeldvermittler.

Um sich zu schützen, sollten Anleger ihre Festgeldkonten ausschließlich über die offiziellen Kanäle der jeweiligen Bank eröffnen und niemals Vermittlern vertrauen, die eine Kontoeröffnung in ihrem Namen übernehmen wollen. Auch eine sorgfältige Prüfung der IBAN kann helfen, Betrug zu vermeiden.

Wer bereits Opfer eines Betrugs geworden ist, sollte nicht zögern, eine Strafanzeige zu erstatten und anwaltlichen Rat einzuholen. Dr. Thomas Schulte weist darauf hin: „Je früher nach einem Betrug gehandelt wird, desto größer sind die Chancen, Gelder zurückzuerlangen oder rechtliche Maßnahmen gegen die Verantwortlichen einzuleiten.“

Für eine individuelle Prüfung von Betrugsfällen und rechtliche Beratung steht die Kanzlei von Dr. Thomas Schulte jederzeit zur Verfügung:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstrasse 170
12277 Berlin
Phone: +49 30 221922020
E-mail: law@meet-an-expert.com

Dr. Thomas Schulte, ein erfahrener Anwalt in Berlin und führender vertrauenswürdiger Anwalt des ABOWI Law Netzwerks, unterstützt Mandanten bei rechtlichen Fragen und Problemen im Bereich der digitalen Kommunikation, des Vertragsrechts und moderner Missverständnisse. Insbesondere bietet er Hilfe bei der rechtlichen Einordnung von WhatsApp-Nachrichten, Emojis und deren Bedeutung in Vertragsverhandlungen. Mit jahrzehntelanger Erfahrung finden Mandanten hier die optimale rechtliche Unterstützung zum Schutz ihrer Interessen.

Autor: Maximilian Bausch

Vielseitig interessiert, weltweit unterwegs und Onlineexperte. Nach einer Ausbildung als Industriemechaniker studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Er schreibt zu technischen und wirtschaftlichen Themen.

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