Warum Millionen Versicherte ihre Altersvorsorge überschätzen - Dr Thomas Schulte

Warum Millionen Versicherte ihre Altersvorsorge überschätzen – und warum 2026 das Jahr des Rechnens wird

Lebens- und Rentenversicherungen galten über Jahrzehnte als stille Garantie für ein sorgenfreies Alter. Sie standen für Disziplin, Sicherheit und Berechenbarkeit, gerade im deutschsprachigen Raum. Wer eine Police besaß, hatte „vorgesorgt“. Doch diese Gewissheit ist brüchig geworden. Nicht durch Skandale oder spektakuläre Zusammenbrüche, sondern durch nüchterne Zahlen. Wer seine Police heute ehrlich durchrechnet, entdeckt häufig eine unbequeme Wahrheit: Das angesparte Kapital wächst zwar nominal, verliert aber real an Wert.

Der heimliche Gegner der Altersvorsorge ist nicht der Aktienmarkt, sondern die Inflation. Während klassische Lebensversicherungen in den vergangenen Jahren häufig Effektivrenditen von ein bis zwei Prozent erzielten, lag die Inflationsrate im Euroraum zeitweise deutlich darüber. Was auf dem Kontoauszug nach Wachstum aussieht, ist in Wahrheit oft ein schleichender Kaufkraftverlust. Studien der OECD und nationaler Aufsichtsbehörden bestätigen diese Entwicklung. Dennoch halten Millionen Versicherte an ihren Verträgen fest, nicht aus Überzeugung, sondern aus Ungewissheit.

Ein Grund dafür liegt in der Kommunikation der Branche. Standmitteilungen liefern Zahlen, aber selten Erkenntnis. Sie beruhigen, ohne aufzuklären. Prognostizierte Ablaufleistungen ersetzen keine Antwort auf die zentrale Frage: Wie hat sich mein Vertrag bis heute tatsächlich entwickelt – nach Kosten und nach Inflation? Genau diese Leerstelle hält viele Versicherte in trügerischer Sicherheit.

„Viele Verträge funktionieren formal korrekt, aber wirtschaftlich gegen den Versicherungsnehmer“, sagt Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, der seit über drei Jahrzehnten Versicherungsmodelle juristisch begleitet. „Das Problem ist nicht Betrug, sondern Intransparenz.“ Erst unabhängige Renditeberechnungen schaffen Klarheit. Sie setzen die Summe der eingezahlten Beiträge ins Verhältnis zum aktuellen Vertragswert und machen sichtbar, ob das Kapital tatsächlich gearbeitet hat. Für viele Versicherte ist dieses Ergebnis ernüchternd. Renditen, die unterhalb der Inflationsrate liegen, bedeuten realen Vermögensverlust – selbst dann, wenn der Kontostand langsam wächst.

Wer diese Zahl kennt, kann nicht mehr wegsehen. Policen-Clearing beginnt mit einer Rendite und endet mit einer Entscheidung, die über Jahrzehnte Vermögenswirkung entfaltet.

Der Teufel steckt im Detail – oder in Ihrer Standmitteilung

Kaum ein Dokument wirkt so harmlos und zugleich so folgenreich wie die jährliche Standmitteilung Ihrer Lebensversicherung. Ein Schreiben, das man oft ungelesen abheftet, weil es technisch klingt und vermeintlich nichts Dringendes enthält. Und doch entscheidet genau dieses Papier darüber, wie viel Kontrolle Sie tatsächlich über Ihr Geld haben. Die Standmitteilung listet nüchtern Begriffe auf wie Ablaufleistung, Rückkaufswert, Todesfallleistung oder Überschussbeteiligungen. Begriffe, die vertraut wirken, deren Bedeutung aber nur wenige wirklich durchdringen. Juristisch betrachtet ist das kein Zufall, sondern Teil eines Systems, das Komplexität erzeugt, wo Klarheit nötig wäre.

Besonders aufschlussreich ist der Vergleich zweier Zahlen, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben: Rückkaufswert und Todesfallleistung. Der Rückkaufswert beschreibt den Betrag, den der Versicherer zahlt, wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig beendet, also gewissermaßen den Preis, zu dem der Versicherer die zukünftigen Leistungsansprüche „zurückkauft“. Die Todesfallleistung hingegen ist die Summe, die im Falle des Todes an die Hinterbliebenen fließt. Sie dient dem Schutz der Familie, nicht der Kapitalverfügbarkeit. Genau hier beginnt die juristische Spannung.

Denn was viele Versicherte nicht wissen: In zahlreichen Verträgen findet sich eine Klausel, die den Rückkaufswert auf die Todesfallleistung begrenzt. Steht diese Formulierung im Vertrag, hat sie erhebliche Konsequenzen. Ist der rechnerische Rückkaufswert höher als die Todesfallleistung, zahlt der Versicherer bei einer Kündigung nicht den höheren Betrag aus, sondern beschränkt sich auf die niedrigere Todesfallleistung. Das überschüssige Kapital bleibt gebunden, oft bis zum Rentenbeginn. Juristisch ist das zulässig, wirtschaftlich für den Versicherten jedoch häufig nachteilig.

Umgekehrt gilt: Liegt der Rückkaufswert unterhalb der Todesfallleistung, erhält der Versicherungsnehmer bei Kündigung lediglich den garantierten Rückkaufswert. Beide Konstellationen zeigen, dass die Standmitteilung mehr ist als eine bloße Information. Sie ist ein juristischer Fingerzeig. Wer feststellt, dass der Rückkaufswert höher ist als die Todesfallleistung, sollte nicht vorschnell kündigen, sondern innehalten. Denn genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob Vermögen verfügbar wird oder auf Jahre hinaus blockiert bleibt.

Diese Mechanik macht deutlich, warum Kündigungen so oft zu Enttäuschungen führen. Sie sind keine neutrale Abwicklung, sondern die Akzeptanz vertraglicher Begrenzungen, die vielen Versicherten erst bewusst wird, wenn es zu spät ist. Wer seine Standmitteilung liest, ohne die Begriffe zu hinterfragen, liest Zahlen, aber versteht nicht, welche Rechte er gerade preisgibt. Und genau deshalb gilt bei Lebensversicherungen mehr denn je: Der Teufel steckt nicht im Kleingedruckten allein, sondern in der Bedeutung der Begriffe, die wir allzu schnell übersehen.

Lebensversicherung 2026 - Dr Thomas Schulte

Nach der Erkenntnis kommt die Unsicherheit: Was tun mit einem schlechten Vertrag?

Viele Versicherte reagieren reflexartig und kündigen. Die Kündigung wirkt befreiend, klar, endgültig. Doch juristisch und wirtschaftlich ist sie in den meisten Fällen die ungünstigste Option. Kündigung ist keine neutrale Entscheidung. Sie ist die Akzeptanz der Versichererrechnung, inklusive aller Kostenannahmen, Abschlusskosten und vertraglichen Begrenzungen. Studien der Verbraucherzentralen zeigen, dass Kündigungen häufig zu erheblichen Verlusten führen, insbesondere in der ersten Hälfte der Laufzeit.

Besonders problematisch sind Klauseln, die den Rückkaufswert auf die Todesfallleistung begrenzen. In solchen Fällen erhalten Versicherte bei Kündigung nicht den rechnerisch vorhandenen Wert, sondern einen deutlich niedrigeren Betrag. Das restliche Kapital bleibt gebunden, oft bis zum Rentenbeginn. Wer kündigt, verzichtet damit häufig auf Vermögenswerte, ohne es zu wissen.

Dabei existieren Alternativen. Eine davon ist der Verkauf der Police über den Zweitmarkt, der sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit Jahren etabliert hat. Hier bewerten spezialisierte Ankäufer den Vertrag nicht nach internen Versichererformeln, sondern nach seinem tatsächlichen Zeitwert. Gerade bei Policen mit längerer Restlaufzeit kann dieser deutlich über dem Rückkaufswert liegen. Voraussetzung ist allerdings eine unabhängige versicherungsmathematische Analyse.

Erst das Gutachten eines Aktuars verschiebt das Machtgefüge. Zahlen ersetzen Vermutungen. Es legt offen, wie Kosten verteilt wurden, welche Erträge realistisch sind und welchen wirtschaftlichen Wert der Vertrag tatsächlich besitzt. „Ohne mathematische Analyse bleibt viel Potenzial unsichtbar“, so Dr. Schulte. In der Praxis lassen sich regelmäßig Fälle beobachten, in denen Versicherte durch einen Policenverkauf deutlich höhere Beträge realisieren als durch eine Kündigung.

Widerruf und Rückabwicklung: Wenn das Recht nachwirkt

Besonders brisant wird es, wenn juristische Fehler im Vertrag vorliegen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unklare Kostenangaben oder formale Mängel können dazu führen, dass Lebensversicherungen auch Jahrzehnte nach Abschluss noch widerrufen oder rückabgewickelt werden können. Der sogenannte Widerrufsjoker ist kein populäres Schlagwort, sondern das Ergebnis einer konsequenten höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt klargestellt, dass unzureichende Verbraucherinformationen nicht folgenlos bleiben dürfen. Der Bundesgerichtshof hat diese Linie aufgenommen und ins nationale Recht übertragen. Diese Rechtsprechung zwang Versicherer, sich an ihren eigenen Informationspflichten messen zu lassen. Sie veränderte das Machtgefüge zwischen Versicherungswirtschaft und Versicherungsnehmern grundlegend.

„Diese Rechtsprechung hat den Versicherungsnehmer erstmals auf Augenhöhe gebracht“, sagt Dr. Schulte, der diese Entwicklung über Jahre hinweg juristisch begleitet und mitgeprägt hat. Gleichzeitig betont er: „Der Widerruf ist kein Masseninstrument, sondern ein Präzisionswerkzeug.“ Er erfordert juristische Analyse, versicherungsmathematische Bewertung und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten. In erfolgreichen Fällen kann die Rückabwicklung jedoch dazu führen, dass Versicherte einen erheblichen Teil ihrer eingezahlten Beiträge zurückerhalten, teils deutlich mehr als den Rückkaufswert.

2026: Vom Ausharren zur aktiven Steuerung der Altersvorsorge

All diese Optionen bündeln sich im Konzept des Policen-Clearing. Gemeint ist keine pauschale Abrechnung mit Versicherungen, sondern eine systematische Überprüfung bestehender Verträge. Rendite, Kosten, rechtliche Struktur und wirtschaftliche Alternativen werden zusammengeführt. Erst auf dieser Basis lässt sich entscheiden, ob ein Vertrag weitergeführt, angepasst, verkauft oder rechtlich überprüft werden sollte.

Für das Jahr 2026 zeichnet sich damit ein Paradigmenwechsel ab. Altersvorsorge wird nicht länger ausgesessen, sondern aktiv gesteuert. Transparenz ersetzt blindes Vertrauen. Versicherte, die ihre Policen verstehen, gewinnen Handlungsspielraum zurück – ökonomisch wie rechtlich.

Policen-Clearing ist kein Angriff auf Versicherungen. Es ist der Versuch, Altersvorsorge wieder rational zu steuern. 2026 ist nicht das Jahr des Kündigens, sondern das Jahr des Rechnens.

Autor: 

MGR. Valentin Schulte, Dipl.-Jur.

Mgr. Valentin Schulte, Dipl.-Jur. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte in Berlin. Neben des Studiums der Rechtswissenschaften erlangte er einen Magisterabschluss in Wirtschaftswissenschaften.

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