Gefälschte Finanzplattformen und Identitätsmissbrauch – BaFin warnt vor interactiveassets.pro, interactiveassets,biz. und interactiveassets.trade
Die Finanzaufsicht BaFin hat erneut vor betrügerischen Plattformen (interactiveassets.pro, interactiveassets,biz. und interactiveassets.trade) gewarnt, die ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten und sich dabei fälschlich auf renommierte Institutionen wie die Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH oder die Börse Stuttgart GmbH berufen. Dies stellt einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch dar und ist ein ernst zu nehmendes Problem im digitalen Finanzmarkt.
Als erfahrener Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht sieht Dr. Thomas Schulte aus Berlin in diesen Entwicklungen eine immer häufiger auftretende Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Leute klicken schnell und ohne zu prüfen irgendwelche Seiten an, bemerkt Dr. Schulte.

Immer wieder wird mit angeblicher Beaufsichtigung durch die BaFin geworben, um Vertrauen zu erwecken und Anleger zu täuschen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt jedoch klar: Es handelt sich hierbei um unberechtigte Behauptungen. Die entsprechenden Plattformen sind nicht reguliert, die Verantwortlichen agieren aus dem Verborgenen, und es besteht der dringende Verdacht auf Finanzbetrug.
Gefahren durch unregulierte Finanzplattformen
In Zeiten eines digitalisierten Finanzmarktes ist es für Anleger attraktiver denn je, in Wertpapiere oder Kryptoanlagen zu investieren. Doch gerade hier lauern zahlreiche Risiken. Die Identitätsmissbräuche, wie sie im Zusammenhang mit den Plattformen interactiveassets.pro, interactiveassets.biz und interactiveassets.trade aufgetreten sind, zeigen auf bedenkliche Weise, wie leichtfertig mit dem Vertrauen der Kunden gespielt wird. Es ist nicht das erste Mal, dass unbekannte Betreiber mit neuen Domains wie interactiveassets.site und interactiveassets.top versuchen, erneut Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen.
Die grundsätzliche Problematik liegt dabei in der fehlenden Lizenzierung solcher Anbieter. In Deutschland dürfen Wertpapier- oder Zahlungsdienste nur von Unternehmen erbracht werden, die über eine entsprechende Genehmigung gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) verfügen. In diesem Fall liegt nach BaFin-Angaben eine unerlaubte Geschäftstätigkeit vor. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein strafbares Verhalten, das erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Warum rechtliche Rahmenbedingungen entscheidend sind
Die Regulierung des Finanzmarktes dient nicht nur dem Schutz einzelner Anleger, sondern auch der Aufrechterhaltung der Stabilität des gesamten Finanzsystems. Seriöse Anbieter müssen strenge Anforderungen erfüllen und unterliegen laufenden Kontrollen durch die BaFin. Wenn Unternehmen hingegen diese Vorgaben umgehen oder vorgeben, reguliert zu sein, handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht.
Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (§ 10 Abs. 7) sowie das Kreditwesengesetz (§ 37 Abs. 4) sind tragende Säulen des Anlegerschutzes in Deutschland. Sie ermöglichen es der BaFin, gegen unregulierte Anbieter vorzugehen und Warnhinweise auszusprechen. Dies ist jedoch oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da unseriöse Betreiber schnell neue Plattformen ins Leben rufen und ihre Täuschungsmethoden weiterentwickeln.
Wie sich Anleger schützen können
Dr. Thomas Schulte rät Anlegern grundsätzlich zu einer sorgfältigen Prüfung, bevor sie Geld investieren. „Ein schneller Blick auf die BaFin-Warnliste kann bereits erste Hinweise darauf geben, ob eine Plattform seriös ist oder nicht. Verbraucher sollten skeptisch sein, wenn mit unrealistisch hohen Renditen oder angeblich bekannten Namen geworben wird“, so der Berliner Rechtsanwalt.
Ein häufiger Trick unseriöser Anbieter ist es, sich mit echten Finanzinstituten zu schmücken, um damit Vertrauen zu wecken. Doch die Börse Stuttgart GmbH und die Baden-Württembergische Wertpapierbörse GmbH haben keinerlei Verbindung zu den hier in Rede stehenden Plattformen. Wer dennoch auf solche Betrügereien hereinfällt, muss oft feststellen, dass eine Rückholung des investierten Geldes nahezu unmöglich ist.
In Betrugsfällen bleibt Betroffenen häufig nur der Gang zum Rechtsanwalt. Dabei sind zwei rechtliche Aspekte von besonderer Bedeutung: Zum einen kann geprüft werden, ob eine Rückabwicklung der Zahlungen über Banken oder Zahlungsdienstleister möglich ist, insbesondere wenn Überweisungen auf Konten mit dubiosem Hintergrund durchgeführt wurden. Zum anderen können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, häufig jedoch nur gegen schwer zu fassende Täter. „Internationale Betrugsnetzwerke verschleiern ihre Identitäten oft so geschickt, dass die Rechtsdurchsetzung eine echte Herausforderung darstellt„, betont Dr. Schulte.
Die Rolle der Strafverfolgungsbehörden
Neben der BaFin sind auch das Bundeskriminalamt sowie die Landeskriminalämter mit der Bekämpfung von Finanzkriminalität befasst. Sie warnen eindringlich davor, unüberlegt Geld in fragwürdige Online-Plattformen zu investieren. „Gerade bei Finanzanlagen gilt: Erst informieren, dann investieren“, so eine zentrale Botschaft der deutschen Ermittlungsbehörden.
Für Geschädigte kann eine Strafanzeige eine Möglichkeit darstellen, um Ermittlungsverfahren anzustoßen. Doch auch hier zeigt die Erfahrung, dass viele Täter im Ausland sitzen und damit dem direkten Zugriff der deutschen Justiz entzogen sind. Daher ist Prävention der beste Schutz.
Fazit: Wachsam bleiben und rechtliche Schritte prüfen
Die aktuellen Warnungen der BaFin verdeutlichen einmal mehr, dass Anleger in der digitalen Welt besonders vorsichtig sein müssen. Nicht jede Plattform, die professionell wirkt, ist tatsächlich seriös. Identitätsmissbrauch nimmt zu, und Betrüger nutzen das Vertrauen in etablierte Finanzinstitutionen skrupellos aus. Wer unsicher ist oder bereits Geld verloren hat, sollte nicht zögern, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden.
Autor: Maximilian Bausch
Vielseitig interessiert, weltweit unterwegs und Onlineexperte. Nach einer Ausbildung als Industriemechaniker studiert er Wirtschaftsingenieurwesen. Er schreibt zu technischen und wirtschaftlichen Themen.