Unzulässige Umgehungsgeschäfte beim Gebrauchtwagenkauf: Was Sie als Käufer wissen müssen
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gibt es einige Fallstricke, auf die Verbraucher achten sollten. Ein besonders gravierendes Problem ist das sogenannte unzulässige Umgehungsgeschäft im Sinne des § 476 Abs. 4 BGB, das darauf abzielt, Gewährleistungsrechte zu umgehen. Nachfolgend erfahren Sie, wie dieses Geschäftsmodell funktioniert, wie Sie es erkennen können und welche Rechte Sie als Käufer haben.
Gebrauchtwagen – Haftung für Mängel auch bei Oldtimern möglich – neues Urteil des Bundesgerichtshofs
Gebrauchtwagen Kauf. Ein tägliches Geschäft. Aus rechtlicher Sicht gibt es mehrere Aspekte, die potenzielle Käufer beachten sollten, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen.