Valentin Schulte - Hilfe bei der Schufa

Oh Schreck – negativer Schufaeintrag – was tun?

Interview mit Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin zum Thema: Ärger mit Auskunfteien (beispielsweise die bekannte Schufa Holding AG) und schnelle gerichtliche Hilfe durch einstweiligen Rechtsschutz.

Die Schufa, oder Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, ist ein privates Unternehmen mit dem offiziellen Namen Schufa Holding AG. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, wirtschaftsrelevante Daten von Unternehmen und Privatpersonen zu sammeln und an ihre Kunden weiterzugeben. Diese Daten können Informationen über nicht bezahlte Rechnungen oder Bankkonten enthalten. Die Schufa ist eine der bekanntesten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland und spielt eine wichtige Rolle in verschiedenen Bereichen, einschließlich der Wohnungssuche, da Vermieter oft Schufa-Auskünfte von Mietinteressenten verlangen, um deren Zahlungsfähigkeit zu prüfen. Ein negativer Eintrag in der Schufa kann sich nachteilig auf verschiedene Lebensbereiche auswirken.

Guter Rat ist gefragt und wer schnell hilft, hilft doppelt„, dies trifft für Betroffene mit Problemen bei Auskunfteien zu. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte setzt im Besonderen auf die schnelle Hilfe, denn in der heutigen Zeit kann eine schlechte „Schufa“ zahlreiche Nachteile bis zum wirtschaftlichen Ausschluss für die Betroffenen bedeuten.

Was tun beim Ärger mit Auskunfteien?

Herr Dr. Schulte, Sie sind Rechtsanwalt und Experte für Verbraucherrecht. Sie beschäftigen sich seit vielen Jahren mit Auskunftsteien wie der Schufa Holding AG und den Problemen von Betroffenen. Was sind die häufigsten Gründe für negative Schufa-Einträge?

Dr. Thomas Schulte: Die häufigsten Gründe für negative Schufa-Einträge sind Zahlungsverzug, Privatinsolvenz und Zahlungsausfall. Bei Zahlungsverzug kommt es zu einem Eintrag, wenn eine Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist beziehungsweise trotz Mahnung bezahlt wird. Bei Privatinsolvenz wird ein Eintrag eingetragen, wenn ein Verbraucher aufgrund seiner finanziellen Schwierigkeiten ein Insolvenzverfahren beantragt. Handelt es sich um einen Zahlungsausfall, kommt es zu einem Eintrag, wenn eine Forderung trotz Mahnung beziehungsweise Titulierung nicht beglichen wird.

Welche Schutzmechanismen sollten beachtet und gefolgt werden, damit es nicht zu negativen Schufa-Einträgen kommt?

Dr. Thomas Schulte: Es gibt einige Dinge, die Betroffene machen, um sich vor negativen Schufa-Einträgen zu schützen. Sich korrekt verhalten. Rechnungen immer pünktlich bezahlen. Zum anderen sollte sich Verbraucher vor Vertragsabschluss genau überlegen, ob diese die monatliche Rate auch tatsächlich bezahlen kann. Jeder sollte regelmäßig seine Schufa-Auskunft einholen, um zu prüfen, ob dort unberechtigte Einträge vorliegen.

Was tun, wenn ein negativer Schufa-Eintrag vorliegt?

Dr. Thomas Schulte: Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, sollte zunächst prüfen, ob dieser (datenschutzrechtlich) gerechtfertigt ist. Ist der Eintrag unberechtigt, sollen sich Opfer gleich an die Schufa wenden und um Löschung bitten. Ist der Eintrag gerechtfertigt, kann ein Betroffener versuchen, die Forderung zu begleichen. Wenn die Forderung beglichen ist, sollte das Opfer den Gläubiger bitten, den Eintrag bei der Schufa zu löschen. Achtung: aber besser vorher vereinbaren.

Löschung eines unberechtigten Schufa-Eintrages, wie das?

Dr. Thomas Schulte: Um einen unberechtigten Schufa-Eintrag löschen zu lassen, kann sich jeder an einen Anwalt wenden. Der Anwalt wird die Rechtslage prüfen und gegebenenfalls ein Klageverfahren gegen den Gläubiger einleiten.

Valentin Schulte: Herr Dr. Schulte, Sie haben bereits erwähnt, dass sich Betroffene  an einen Anwalt wenden sollte, wenn man einen unberechtigten Schufa-Eintrag hat. Welche Gründe sprechen dafür, sich für einstweiligen Rechtsschutz zu entscheiden?

Dr. Thomas Schulte: Ein negativer Schufa-Eintrag kann zu erheblichen Nachteilen führen. So kann es zum Beispiel schwierig sein, einen Kredit oder einen Handyvertrag zu bekommen. Außerdem kann ein negativer Schufa-Eintrag dazu führen, dass man höhere Zinsen für einen Kredit zahlen muss. Hier ist ggf. Eilbedürftigkeit geboten.

Valentin Schulte: Was bedeutet „einstweiliger Rechtsschutz“?

Dr. Thomas Schulte: Einstweiliger Rechtsschutz ist ein Rechtsinstitut, mit dem Opfer sich innerhalb kurzer Zeit gegen eine Rechtsverletzung wehren kann. In Bezug auf Schufa-Einträge bedeutet das, dass Betroffene sich innerhalb kurzer Zeit gegen einen unberechtigten Eintrag wehren kann.

Valentin Schulte: Wann sind Schnelligkeit und zügige Entscheidungen bei Problemen mit negativen Einträgen erforderlich?

Dr. Thomas Schulte: Ein negativer Schufa-Eintrag kann die Reputation und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des Betroffenen erheblich schädigen. Typisch ist, dass jemand zum Beispiel keine Wohnung mieten kann oder keinen Kredit bekommt oder die Konten gekündigt werden.

Valentin Schulte: Wie funktioniert der einstweilige Rechtsschutz im Fall eines negativen Schufa-Eintrags?

Dr. Thomas Schulte: Der Betroffene muss beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. In dem Antrag muss er darlegen, dass der Schufa-Eintrag unberechtigt ist und dass er dadurch in seinen Rechten verletzt wird. Anders gesagt einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund. Das Gericht prüft dann, ob der Antrag begründet ist. Wenn das Gericht den Antrag für begründet hält, wird es die Schufa durch Beschluss anweisen, den Eintrag zu löschen.

Valentin Schulte: Was sind die Erfolgsaussichten für einen Antrag auf einstweilige Verfügung bei einem negativen Schufa-Eintrag?

Dr. Thomas Schulte: Die Erfolgsaussichten sind in der Regel gut, wenn der Eintrag unberechtigt ist. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein negativer Schufa-Eintrag nur dann gerechtfertigt ist, wenn er nach den gesetzlichen Vorschriften erfolgt ist. Hierbei ist folgendes zu beachten: Ein Negativeintrag stellt eine Datenübermittlung sowie eine Datenspeicherung und somit eine Datenverarbeitung i.S.v. Art. 4 Nr. 2 DSGVO dar. Nach der DSGVO, insbesondere Art. 6 Absatz 1 i.V.m. Art. 4 Nr. 2 DSGVO, ist jede Datenübermittlung und somit auch jeder Negativeintrag rechtswidrig, es sei denn die verantwortliche Stelle kann nachweisen, dass ein gesetzlich normierter Rechtfertigungsgrund eingreift.

Valentin Schulte: Welche Unternehmen sind wegen negativer Schufaeinträge in den letzten Jahren genannt worden?

Dr. Thomas Schulte: Die Liste in lang:

  • Telekommunikationsunternehmen: Vodafone, Telekom Deutschland, 1&1 Drillisch, O2, Vodafone Kabel, congstar, Drillisch Online, PYUR, Telefónica Deutschland, Unitymedia, 1&1 Versatel
  • Kreditunternehmen: Consors Finanz, Creditplus Bank, Santander Consumer Bank, Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank, Postbank, Targobank, DKB, BNP Paribas, ING-DiBa
  • Online-Shops: Amazon, eBay, Zalando, Otto, MediaMarkt, Saturn, Lidl, Aldi, Ikea, Tchibo
  • Weitere Unternehmen: Energieversorger, Versicherungen, Leasingunternehmen, Versandhändler, Wohnungsunternehmen, Autovermietungen, Inkassounternehmen

V.i.S.d.P.:

Valentin Markus Schulte
Stud. Iur & Volkswirt

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
Malteserstraße 170
12277 Berlin

Telefon: +49 30 221922020
E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de

Die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Schulte ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

Pressekontakt:
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