Die Lebensversicherung war einmal das Sicherheitsversprechen der Deutschen – warum heute Millionen Altverträge neu geprüft werden müssen
Kaum ein Finanzprodukt ist so tief in der deutschen Vorsorgekultur verankert wie die Lebensversicherung. Jahrzehntelang galt sie als Inbegriff von Sicherheit: regelmäßig einzahlen, Risiken absichern, Kapital aufbauen und am Ende möglichst verlässlich für Alter, Familie oder Ruhestand vorsorgen. Für Millionen Menschen war das kein Spekulationsprodukt, sondern ein Versprechen auf Berechenbarkeit.
Dieses Versprechen hat eine enorme gesellschaftliche Dimension. Ende 2025 bestanden in Deutschland einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds rund 82,6 Millionen Lebensversicherungsverträge. Allein diese Zahl zeigt, wie tief das Produkt im Alltag angekommen ist. Zum Vergleich: In Deutschland gab es 2025 gut 41,1 Millionen private Hauptwohnsitzhaushalte. Rechnerisch kommen damit rund zwei entsprechende Versicherungsverträge auf jeden privaten Haushalt. Natürlich bedeutet das nicht, dass tatsächlich jeder Haushalt zwei Policen besitzt. Es zeigt aber, wie flächendeckend Lebens- und Altersvorsorgeverträge in Deutschland verbreitet sind. Und trotzdem ist etwas Grundsätzliches in Bewegung geraten.
Immer mehr Versicherte stellen sich eine Frage, die früher kaum gestellt wurde: Passt dieser Vertrag, den ich vor zehn, zwanzig oder dreißig Jahren abgeschlossen habe, eigentlich noch zu meiner heutigen finanziellen Situation – und bekomme ich wirklich das, was ich damals erwartet habe?
Für Uwe Friedrich, Geschäftsführer der auf die Begleitung bei Lebens- und Rentenversicherungen spezialisierten Trivisus GmbH in Berlin, liegt genau darin der Ausgangspunkt. Seine Sicht ist nicht, Lebensversicherungen pauschal schlechtzureden. Entscheidend sei vielmehr die individuelle Bestandsaufnahme: Was wurde vereinbart, was wurde tatsächlich eingezahlt, welche Kosten sind entstanden, welchen Rückkaufswert bietet der Versicherer an und welche weitergehenden Ansprüche könnten bestehen? Trivisus unterstützt Betroffene, die sich aus ihrer Sicht von unrentablen Lebens- oder Rentenversicherungen trennen und ihre Ansprüche strukturiert prüfen lassen wollen.
Vom Sicherheitsprodukt zum Prüfungsfall: Wie sich die Lebensversicherung verändert hat
Die Lebensversicherung ist keineswegs bedeutungslos geworden. Im Gegenteil: Die Branche verwaltet weiterhin gewaltige Vermögenswerte. Die Beitragseinnahmen der deutschen Lebensversicherung stiegen 2025 um 5,1 Prozent auf 99,4 Milliarden Euro. Die ausgezahlten Leistungen der Lebensversicherer erreichten 2025 rund 96 Milliarden Euro; einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds waren es rund 98,9 Milliarden Euro. 2025 lag die Versicherungssumme des Bestands an Hauptverträgen bei beeindruckenden 3,801 Billionen Euro, so die GDV.
Diese Zahlen zeigen zweierlei. Erstens: Lebensversicherungen bleiben ein zentraler Bestandteil der deutschen Vorsorgewirtschaft. Zweitens: Gerade weil so viel Kapital und so viele individuelle Lebensentscheidungen in diesen Verträgen gebunden sind, ist die Frage nach Wirtschaftlichkeit, Kosten und Flexibilität kein Randthema.
Denn das Produkt hat sich verändert. 1990 bestand der Bestand der Hauptversicherungen noch zu 83,7 Prozent aus klassischen Kapitalversicherungen. 2024 waren es nur noch 22,8 Prozent. Im gleichen Zeitraum wuchs der Anteil der Rentenversicherungen massiv und lag 2024 bei 60,4 Prozent. Laut den Veröffentlichungen der GDV sank die Zahl der Hauptversicherungen gleichzeitig von 94,2 Millionen im Jahr 2005 auf 80,3 Millionen im Jahr 2024. Auch das Neugeschäft zeigt Bewegung. 2025 wurden rund 3,8 Millionen neue Lebensversicherungen abgeschlossen, laut GDV 11,1 Prozent weniger als im Vorjahr. Rechnet man Pensionskassen und Pensionsfonds hinzu, waren es 3,9 Millionen neue Verträge, ebenfalls mit einem deutlichen Minus von 11,4 Prozent. Das ist keine Krise der gesamten Branche. Aber es ist ein Signal dafür, dass sich das Verhältnis zwischen Verbraucher und Vorsorgeprodukt verändert.
Der Kunde von heute hinterfragt stärker. Er vergleicht Kosten, und wünscht Flexibilität und Verständnis, wie sein Geld angelegt wird. Und er fragt sich zunehmend, ob ein langfristiger Vertrag, der zu einem anderen Zeitpunkt unter ganz anderen wirtschaftlichen Bedingungen abgeschlossen wurde, heute noch die richtige Antwort auf seine Vorsorgefrage ist.
2,89 Prozent Stornoquote: Wenn das lebenslange Versprechen früher endet
Besonders aufschlussreich ist die Entwicklung der Stornoquote. 2025 lag sie nach aktuellen GDV-Angaben bei 2,89 Prozent, nach 2,72 Prozent im Jahr 2024. Das klingt zunächst nicht dramatisch. Bei einem Bestand von vielen Millionen Verträgen bedeutet aber selbst eine Quote unter drei Prozent eine sehr große Zahl von Vertragsbeendigungen. Warum Menschen ihre Lebensversicherung vorzeitig beenden, ist unterschiedlich. Manche benötigen Liquidität. Andere sind mit der Entwicklung unzufrieden. Wieder andere haben ihre Lebensplanung verändert. Häufig wird aber erst beim Blick auf den Rückkaufswert deutlich, dass das jahrzehntelange Gefühl von Sicherheit nicht zwingend mit der aktuellen wirtschaftlichen Realität übereinstimmt.
Genau hier beginnt das Problem. Der Rückkaufswert wird von vielen Versicherungsnehmern als endgültige Antwort verstanden: Das ist der Betrag, den der Versicherer nennt, also muss es wohl der Betrag sein, der mir zusteht. Aus Sicht von Uwe Friedrich ist diese Schlussfolgerung zu kurz. Eine vorzeitige Beendigung sollte seiner Einschätzung nach nicht lediglich darin bestehen, ein Formular zu unterschreiben und den angebotenen Rückkaufswert entgegenzunehmen. Vielmehr müsse bei geeigneten Fällen geprüft werden, welche vertraglichen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen und ob weitergehende Ansprüche verfolgt werden können.
Das Unternehmen Trivisus unterstützt mit der Organisation einer strukturierten Prüfung und der Zusammenarbeit mit spezialisierten Dienstleistern und Anwaltskanzleien. Trivisus weist darauf hin, selbst keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung zu erbringen. Das ist wichtig, denn die Rückabwicklung ist kein Automatismus. Nicht jeder Vertrag ist fehlerhaft. Nicht jede Belehrung eröffnet noch Rechte. Und nicht jeder wirtschaftlich enttäuschende Vertrag wird durch einen Widerruf plötzlich zum Erfolgsfall. Gerade deshalb wird Spezialisierung wichtiger.

Der Bundesgerichtshof hält die Tür offen – aber nicht für jeden Fall
Die Rechtsprechung zeigt, warum eine individuelle Prüfung notwendig ist.
Am 9. Juli 2025 entschied der Bundesgerichtshof im Verfahren IV ZR 161/23 über die Rückabwicklung einer Basisrentenversicherung. Der Versicherer hatte sich unter anderem darauf berufen, dass der Vertrag viele Jahre durchgeführt worden war und die Versicherungsnehmerin steuerliche Vorteile genutzt hatte. Der BGH stellte jedoch klar, dass eine langjährige Vertragsdurchführung allein grundsätzlich kein besonders gravierender Umstand ist, der ein fortbestehendes Widerrufsrecht ausschließt. Auch die Inanspruchnahme typischer, mit dem Vertragsmodell verbundener Steuervorteile genügt regelmäßig nicht, um einen späteren Widerruf als treuwidrig anzusehen. Der Fall wurde zur weiteren Prüfung zurückverwiesen.
Für Versicherungsnehmer ist das eine wichtige Botschaft: Zeit heilt eine fehlerhafte Belehrung nicht automatisch. Aber genauso wichtig ist die Gegenbewegung.
Mit Urteil vom 13. Mai 2026, IV ZR 68/25, bestätigte der Bundesgerichtshof die Wirksamkeit einer konkret angegriffenen Klausel in einer Widerrufsbelehrung zu Lebens- und Rentenversicherungsverträgen. Der BGH stellte fest, dass die betreffende Regelung zum Rückkaufswert einschließlich Überschussanteilen dem Transparenzgebot genügte. Beide Entscheidungen zusammen zeigen die heutige Realität viel besser als jede Werbebotschaft: Es gibt kein pauschales „ewiges Widerrufsrecht“ für jeden Vertrag. Aber es gibt weiterhin Fälle, in denen alte Verträge rechtlich überprüfenswert sind. Wer beide Entscheidungen ernst nimmt, landet zwangsläufig bei derselben Schlussfolgerung: nicht kündigen oder widerrufen auf Verdacht, sondern prüfen.
Genau hier liegt nach Auffassung von Uwe Friedrich die eigentliche Leistung einer spezialisierten Rückabwicklungsstruktur. Nicht das schnelle Versprechen, sondern die Vorprüfung, die Strukturierung und die Frage, ob sich die weitere Durchsetzung wirtschaftlich überhaupt lohnt.
Die Bundesregierung verändert gerade selbst die Regeln der Vorsorge
Parallel zur Rechtsprechung vollzieht sich ein zweiter, mindestens ebenso bedeutender Wandel: Die Politik verändert die private Altersvorsorge grundlegend. Die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist 2026 in Kraft getreten und soll ab 1. Januar 2027 praktisch umgesetzt werden. Die Bundesregierung begründet die Reform ausdrücklich damit, dass die private Vorsorge für Bürger wieder attraktiver werden müsse. Das bisherige Riester-System wurde aus Sicht der Politik vielfach als zu kompliziert, zu teuer und zu unflexibel wahrgenommen. Künftig soll unter anderem ein Altersvorsorgedepot ohne klassische Garantie möglich sein. Der Gedanke dahinter: höhere Renditechancen, mehr Flexibilität und niedrigere Kosten. Beim vorgesehenen Standardprodukt werden die Effektivkosten auf 1,0 Prozent begrenzt. Damit sendet die Politik ein bemerkenswertes Signal.
Der Staat verabschiedet sich nicht von der privaten Vorsorge. Im Gegenteil: Er will sie stärken. Aber er verändert den Maßstab. Kosten, Renditechancen, Transparenz und Eigenverantwortung rücken stärker in den Mittelpunkt.
Die Bundesregierung geht sogar noch einen Schritt weiter. Im August 2026 beschloss das Kabinett die sogenannte Frühstart-Rente. Kinder zwischen sechs und 18 Jahren sollen künftig monatlich zehn Euro staatliche Förderung in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot erhalten. Ziel ist ausdrücklich, junge Menschen früh mit eigenverantwortlicher kapitalgedeckter Vorsorge und Finanzbildung vertraut zu machen. Dahinter steht eine gesellschaftliche Realität, die sich nicht wegdiskutieren lässt: Die gesetzliche Rente allein wird für viele Menschen nicht den bisherigen Lebensstandard sichern können. Gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge müssen stärker zusammenspielen. Eigeninitiative wird damit nicht zum Luxus, sondern zu einem zunehmend wichtigen Bestandteil persönlicher Alterssicherung.
Das verändert auch die Bewertung alter Verträge. Wenn der Gesetzgeber selbst Kostengrenzen, mehr Flexibilität und neue Anlageformen in den Mittelpunkt stellt, dann ist es legitim, einen vor zwanzig Jahren abgeschlossenen Vertrag heute neu zu betrachten. Nicht mit dem Ziel, Vorsorge aufzugeben, sondern um zu prüfen, ob die Vorsorge noch funktioniert.
Uwe Friedrich: „Der Kunde muss zuerst wissen, wo er wirklich steht“
Für Uwe Friedrich liegt darin ein zentraler Denkfehler vieler Diskussionen. Die Frage dürfe nicht lauten: „Ist die Lebensversicherung gut oder schlecht?“ Sie müsse lauten: „Ist dieser konkrete Vertrag für diesen konkreten Menschen heute noch sinnvoll?“ Das betrifft nicht nur die Rendite. Es betrifft auch Liquidität, Laufzeit, Kosten, Risikoneigung, familiäre Veränderungen und die Frage, welche Alternativen ein Kunde überhaupt hat.
Ein Versicherungsnehmer mit einem wirtschaftlich guten Altvertrag, attraktiven Garantien und einem klaren Vorsorgeziel kann zu einem gänzlich anderen Ergebnis kommen als jemand, dessen Vertrag hohe Kosten, enttäuschende Entwicklungen oder problematische Vertragsunterlagen aufweist.
Trivisus setzt deshalb nach eigener Darstellung auf eine strukturierte Abwicklung. Versicherungsnehmer können ihre Situation prüfen lassen; bei einer Übertragung beziehungsweise einem Ankauf soll eine zeitnahe erste Auszahlung ermöglicht werden, während weitergehende Ansprüche durch spezialisierte Partner verfolgt werden. Die Vergütung beschreibt Trivisus als erfolgsabhängig: Kunden zahlen keine pauschalen Gebühren an Trivisus, sondern das Unternehmen finanziert sich über einen Anteil an erfolgreich realisierten Auszahlungen.
Gerade diese Trennung ist für den Verbraucher bedeutsam. Wer eine Lebensversicherung überprüfen lässt, braucht nicht zwingend einen neuen Vertrag. Die Prüfung selbst ist eine eigenständige Entscheidung. Erst wenn der tatsächliche wirtschaftliche Status bekannt ist, kann sinnvoll darüber gesprochen werden, wie frei werdendes Kapital künftig eingesetzt werden soll.
Sicherheit bedeutet heute nicht mehr automatisch: nichts verändern
Über Jahrzehnte wurde Sicherheit häufig mit einem möglichst unveränderten Vertrag gleichgesetzt. Wer seine Lebensversicherung abgeschlossen hatte, sollte sie durchhalten. Diese Denkweise ist verständlich. Langfristige Vorsorge benötigt Disziplin. Aber Sicherheit kann heute auch etwas anderes bedeuten: regelmäßig überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung noch trägt.
Die Gesellschaft altert, Vorsorgesysteme verändern sich, Produkte verändern sich und Menschen verändern sich ebenfalls. Die Bundesregierung rechnet selbst damit, dass die private Vorsorge künftig einen stärkeren Beitrag leisten muss. Gleichzeitig sollen Kosten sinken und Bürger mehr Verantwortung für ihre Vorsorge übernehmen.
Damit entsteht eine neue Definition von Sicherheit: nicht blindes Festhalten, sondern informierte Entscheidung. Genau darin liegt auch die gesellschaftliche Bedeutung der Rückabwicklung. Sie ist im besten Fall kein Angriff auf Vorsorge, sondern eine Korrekturmöglichkeit innerhalb der Vorsorge.
Wer einen ungeeigneten Vertrag beendet, darf danach nicht einfach aufhören, vorzusorgen. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Was geschieht mit dem frei werdenden Kapital?Trivisus formuliert ausdrücklich den Gedanken, nach einer Trennung von unrentablen Kapitalmarktprodukten nach alternativen Formen des Vermögensaufbaus zu suchen. Auch hier gilt: Eine Alternative ist nicht automatisch besser. Sie hat eigene Kosten und eigene Risiken. Aber der Kunde erhält eine neue Entscheidungsmöglichkeit.
Millionen Verträge, Millionen individuelle Entscheidungen
82,6 Millionen Verträge sind keine abstrakte Statistik. Dahinter stehen Menschen, Familien, Selbstständige, Arbeitnehmer und Rentner, die über Jahre oder Jahrzehnte Beiträge bezahlt haben. Die Zahl der Verträge geht zwar zurück, das System bleibt aber gewaltig. Gleichzeitig steigt die Stornoquote, das Neugeschäft ist 2025 deutlich zurückgegangen, und der Staat baut die private Vorsorge neu, so die Zahlen der GDV.
All das spricht nicht dafür, dass die Lebensversicherung verschwindet. Es spricht dafür, dass sie sich neu legitimieren muss. Verbraucher wollen heute genauer wissen, was sie bezahlen, was sie erhalten und welche Möglichkeiten sie haben, wenn Erwartungen nicht erfüllt werden. Damit wird die Rückabwicklung zu einem Thema, das weit über einzelne Gerichtsverfahren hinausgeht.
Es geht um eine neue Kultur der Vorsorge, eine Kultur, in der ein Vertrag nicht deshalb unangreifbar ist, weil er vor zwanzig Jahren unterschrieben wurde. Und eine Kultur, in der Eigenverantwortung bedeutet nicht, alles selbst wissen zu müssen, sondern die richtigen Fragen zu stellen.
Uwe Friedrich beschreibt den Kern dieser Entwicklung aus der täglichen Arbeit mit betroffenen Versicherungsnehmern letztlich sehr einfach: Wer nicht weiß, was sein Vertrag heute tatsächlich wert ist und welche Rechte bestehen, kann auch keine vernünftige Entscheidung über seine Zukunft treffen.
Genau deshalb lautet die entscheidende Frage für Millionen Versicherungsnehmer nicht: „Soll ich meine Lebensversicherung kündigen?“ Sondern: „Sollte ich sie heute noch einmal wirklich prüfen lassen?“
Autor: Uwe Friedrich
Geschäftsführer Trivisus GmbH
Uwe Friedrich ist Geschäftsführer der Trivisus GmbH und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der wirtschaftlichen und organisatorischen Begleitung von Versicherungsnehmern bei der Trennung von Lebens- und Rentenversicherungen. Sein Schwerpunkt liegt auf der strukturierten Prüfung bestehender Verträge sowie der Koordination spezialisierter Partner für die weitere Anspruchsdurchsetzung. Durch seine langjährige Praxiserfahrung kennt er die Herausforderungen betroffener Versicherungsnehmer ebenso wie die Entwicklungen der Versicherungsbranche.
Über die Trivisus GmbH
Die Trivisus GmbH mit Sitz in Berlin hat sich auf die strukturierte Begleitung von Versicherungsnehmern spezialisiert, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung überprüfen und gegebenenfalls wirtschaftlich neu ausrichten möchten. Gemeinsam mit spezialisierten Partnern unterstützt das Unternehmen seine Kunden dabei, bestehende Verträge sorgfältig prüfen zu lassen und mögliche Handlungsoptionen transparent aufzuzeigen. Ziel ist es, Verbrauchern Orientierung, Klarheit und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für ihre finanzielle Zukunft zu geben.
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