Warum das vom Versicherungsboten aufgegriffene Rating aufhorchen lässt, höhere Zinsen gleichzeitig Hoffnung und Belastung bringen und Versicherte ihre Verträge jetzt mit anderen Augen lesen sollten.
Jahrelang war sie ein beruhigender Gedanke. Zwischen Steuerunterlagen, Familienpapieren und alten Kontoauszügen lag die Lebensversicherung. Monat für Monat wurde bezahlt. Eines Tages sollte daraus finanzielle Freiheit werden: ein zusätzliches Einkommen, eine abbezahlte Immobilie, ein Puffer für die Jahre, in denen das Gehalt ausbleibt.
Dann erscheint eine Nachricht, die dieses vertraute Bild stört: Neun große Lebensversicherer weisen im LV-Qualitätsrating 2026 von Metzler Ratings eine negative Sicherheitsmittelquote auf. Der Versicherungsbote berichtete darüber am 24. September 2026. Plötzlich steht eine Frage im Raum, die viele Versicherte jahrzehntelang nicht gestellt haben: Was genau ist an meiner Altersvorsorge eigentlich sicher?
Die Antwort verlangt Sorgfalt. Eine negative Kennzahl in diesem Rating bedeutet keine nachgewiesene Zahlungsunfähigkeit. Umgekehrt beantwortet die Zahlungsfähigkeit eines Versicherers bisher nicht die Frage, ob ein Vertrag die persönliche Vorsorgelücke schließt. Zwischen beiden Fragen liegt die eigentliche Herausforderung des Jahres 2026.
92 Milliarden Euro stille Lasten: Was hinter der Zahl steckt
Nach der Auswertung von Metzler Ratings beliefen sich die stillen Lasten der 30 untersuchten Lebensversicherer Ende 2025 auf netto rund 92 Milliarden Euro. Für das Vorjahr nennt das Analysehaus rund 65 Milliarden Euro. Die Größenordnung ist erheblich. Sie beschreibt jedoch zunächst einen Unterschied zwischen Buchwerten und niedrigeren Marktwerten von Kapitalanlagen. Sie ist nicht mit bereits realisierten Verlusten in gleicher Höhe gleichzusetzen.
Ein vereinfachtes Beispiel erklärt das Problem: Ein Versicherer besitzt eine langfristige Anleihe, die jährlich ein Prozent Zinsen zahlt. Neu ausgegebene, vergleichbare Anleihen bieten inzwischen deutlich mehr. Wer das alte Papier heute verkaufen möchte, muss deshalb einen niedrigeren Preis akzeptieren.
Kann der Versicherer eine Anleihe bis zur vereinbarten Rückzahlung halten und zahlt der Schuldner vollständig, muss der zwischenzeitliche Kursabschlag nicht zum entsprechenden endgültigen Kapitalverlust werden. Trotzdem bleibt das Geld zunächst in einer schwach verzinsten Anlage gebunden. Höhere Marktzinsen erreichen den Bestand deshalb häufig erst schrittweise.
Problematisch kann es werden, wenn Anlagen vorzeitig verkauft werden müssen, etwa weil hohe Auszahlungen Liquidität erfordern. Dann können aus Bewertungsabschlägen tatsächliche Verluste entstehen. Für Versicherte kommt es folglich auch darauf an, wie gut Laufzeiten, Zahlungsströme und Verpflichtungen zusammenpassen.
127 Milliarden Euro: Warum eine Schätzung kein neuer Bilanzbefund ist
Metzler bezifferte die stillen Lasten im September 2026 auf hochgerechnet rund 127 Milliarden Euro. Diese Zahl muss sauber eingeordnet werden: Sie ist eine Schätzung des Analysehauses zur Entwicklung nach dem Bilanzstichtag. Die rund 92 Milliarden Euro beziehen sich dagegen auf die ausgewerteten Jahresabschlüsse 2025.
Auch der Vergleich mit dem Vorjahr hat eine Grenze: Das Teilnehmerfeld wuchs von 28 auf 30 Gesellschaften. Die genannten Gesamtsummen bilden deshalb keinen vollständig unveränderten Kreis von Unternehmen ab. Eine präzise Veränderungsanalyse müsste dieselben Gesellschaften über beide Jahre vergleichen. Für die öffentliche Debatte ist das entscheidend. Eine belastbare Warnung bleibt eine Warnung, auch wenn man ihre Grenzen nennt. Sie gewinnt dadurch an Glaubwürdigkeit.
Neun Namen im Minus und die Grenze jeder Rangliste
Im berichteten Rating liegen Proxalto und Alte Leipziger bei jeweils minus 2,1 Prozent, Württembergische bei minus 2,6 Prozent, Gothaer bei minus 3,7 Prozent und Generali Deutschland bei minus 3,8 Prozent. Für LVM werden minus 6,3 Prozent, für LPV minus 7,7 Prozent, für Cosmos minus 7,9 Prozent und für Zurich minus 9,1 Prozent ausgewiesen. An der Spitze stehen WWK mit AAA, Hannoversche mit AA+ und SV Leben mit AA. Die Bewertung verbindet Sicherheitsmittel und Ertragskraft auf Grundlage veröffentlichter Bilanzkennzahlen. Sie ist ausdrücklich kein übliches Bonitätsrating.
Die Sicherheitsmittelquote beschreibt nach dieser Methodik, ob die berücksichtigten Puffer die stillen Lasten rechnerisch abdecken. Dazu zählen unter anderem Eigenkapital, Zinszusatzreserve und bestimmte Mittel für Überschussbeteiligungen. Daraus folgt weder, dass neun Versicherer ihre Verträge nicht erfüllen könnten, noch, dass jeder Vertrag eines Spitzenreiters wirtschaftlich attraktiv wäre. Die Rangliste bewertet Unternehmen nach einem bestimmten Modell. Über den individuellen Tarif, seine Kosten und seinen Nutzen entscheidet sie nicht.

Die gute Nachricht: Die Branche hat wieder bessere Ertragsmöglichkeiten
Wer nur auf die stillen Lasten schaut, übersieht einen wichtigen Teil des Bildes. Höhere Zinsen verbessern die Möglichkeiten, frei werdendes Kapital und neue Beiträge rentierlicher anzulegen. Der Zinsanstieg belastet vorhandene niedrig verzinste Anleihen und kann zugleich künftige Anlageerträge stärken. Assekurata beschrieb die Branche in ihrem Marktausblick vom 24. Juni 2026 als finanziell weiter gefestigt. Das Analysehaus verwies auf auskömmliche Neuanlagezinsen, die schrittweise Auflösung der Zinszusatzreserve und robuste Solvenzquoten.
Das widerspricht den Warnungen von Metzler nicht zwangsläufig. Betrachtungszeitpunkte und Bewertungsmaßstäbe unterscheiden sich. Eine HGB-nahe Kennzahlenanalyse setzt andere Schwerpunkte als die aufsichtsrechtliche Betrachtung unter Solvency II. Dort werden auch die Verpflichtungen gegenüber Kunden unter risikoorientierten Annahmen bewertet. Für Versicherte bedeutet das: Eine einzelne Quote verdient Aufmerksamkeit. Ein vollständiges Urteil verlangt zusätzliche Informationen über Kapitalausstattung, Liquidität, Verpflichtungen und den konkreten Vertrag.
Der Markt wächst wieder, doch Wachstum ist noch keine Kundenrendite
Auch die Branchenzahlen sprechen gegen die Vorstellung eines flächendeckenden Zusammenbruchs. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft stiegen die Beitragseinnahmen von Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds 2025 um 5,2 Prozent auf 99,5 Milliarden Euro. Einmalbeiträge legten um 17,1 Prozent zu. Der GDV nennt außerdem 46,4 Millionen Rentenpolicen für diese Anbietergruppen. Diese Zahlen zeigen die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Branche. Sie sagen jedoch wenig darüber aus, ob eine bestimmte Police eines bestimmten Kunden überzeugt. Mehr Beiträge können neue Anlagemöglichkeiten schaffen. Ob daraus ein angemessener Kundennutzen entsteht, hängt auch von Kosten, Garantien und der Überschussbeteiligung ab.
Der Perspektivwechsel ist einfach, aber unbequem: Der Erfolg eines Versicherungsunternehmens und der Erfolg der eigenen Altersvorsorge müssen getrennt geprüft werden.
2,87 Prozent Verzinsung: Was davon erreicht den eigenen Geldbeutel?
Die guten Nachrichten erreichen auch die Überschussdeklarationen. Der Versicherungsbote berichtet auf Grundlage der Assekurata-Untersuchung für 2026 von einer durchschnittlichen laufenden Verzinsung über die betrachteten Tarifarten von 2,87 Prozent. Das sind 0,05 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Für jemanden, der jahrelang auf bessere Erträge gewartet hat, klingt das erfreulich. Doch eine laufende Verzinsung ist keine persönliche Rendite auf sämtliche eingezahlten Beiträge. Je nach Vertrag fließen Teile der Prämie in Abschluss- und Verwaltungskosten sowie den Versicherungsschutz. Verzinst wird die dafür maßgebliche Vertragsgröße.
Ebenso wenig entspricht die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen eines Versicherers automatisch dem Ertrag seiner Kunden. Und ein vertraglicher Garantiezins lässt sich nicht ohne Weiteres auf die gesamte Prämie anwenden. Wie relevant Kosten bleiben, zeigt der Aufsichtsschwerpunkt der BaFin für 2026: Kapitalbildende Lebensversicherungen werden ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt ihrer Kosten und ihres Kundennutzens betrachtet.
Die persönliche Frage lautet deshalb: Welche garantierten und welche lediglich erwarteten Leistungen stehen meinen bisherigen und künftigen Zahlungen gegenüber?
Die leiseste Gefahr: Das Geld kommt und reicht trotzdem nicht
Viele Versicherte verbinden Sicherheit mit der Vorstellung, dass eine zugesagte Summe eines Tages ausgezahlt wird. Für die Lebensplanung zählt zusätzlich, was diese Summe dann kaufen kann. Ein reines Rechenbeispiel: Bei konstant zwei Prozent Inflation hätten 100.000 Euro in 20 Jahren eine Kaufkraft von heute rund 67.300 Euro. Bei konstant drei Prozent wären es rund 55.400 Euro. Das ist keine Inflationsprognose, sondern eine Modellrechnung zur Wirkung dauerhaft steigender Preise.
Ein Versicherer kann somit eine nominale Zusage erfüllen, während die geplante Versorgungslücke offenbleibt. Genau deshalb reicht es nicht, nur nach einem möglichen Ausfall zu fragen. Auch ein zuverlässig erfüllter Vertrag kann hinter dem persönlichen Vorsorgeziel zurückbleiben. Wer einst eine zusätzliche Monatsrente kalkuliert hat, sollte heute prüfen, welche laufenden Ausgaben diese Rente voraussichtlich decken soll. Der Blick auf Kaufkraft verbindet abstrakte Prozentwerte mit dem eigenen Alltag.
„Ich habe doch jedes Jahr Post bekommen“: Warum die Standmitteilung neu gelesen werden sollte
Die jährliche Standmitteilung ist für viele Menschen ein Ablageritual: öffnen, kurz überfliegen, abheften. Dabei enthält sie wichtige Ansatzpunkte für eine Vertragsprüfung. § 155 Versicherungsvertragsgesetz regelt die Unterrichtung bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung. Die gesetzlich vorgesehenen Informationen betreffen unter anderem Leistungen bei unveränderter Fortführung, bei Beitragsfreistellung und den Auszahlungsbetrag bei Kündigung. Entscheidend ist, garantierte Leistungen von unverbindlichen Hochrechnungen zu trennen. Eine frühere Modellrechnung ist nicht allein deshalb eine verbindliche Zusage, weil sie auf dem Briefpapier des Versicherers stand.
Für eine Prüfung sollten Police, Bedingungen, Nachträge und aktuelle Standmitteilung zusammen betrachtet werden. Wer nur die größte Zahl auf der letzten Seite liest, kann die wirtschaftlich entscheidenden Unterschiede übersehen. Was würde ich künftig noch erhalten, wenn ich weiterzahle? Welche Leistung bleibt ohne weitere Beiträge? Welcher Betrag wäre heute verfügbar? Erst diese Gegenüberstellung macht aus dem Ordner eine Entscheidungsgrundlage.
Schutz durch Protektor: Ein wichtiges Netz mit einem klaren Zweck
Zur sachlichen Einordnung gehört der gesetzliche Sicherungsfonds für Lebensversicherer, dessen Aufgaben Protektor wahrnimmt. Bei einer aufsichtlich angeordneten Übertragung werden die erfassten Verträge grundsätzlich fortgesetzt. Protektor erläutert zugleich eine gesetzliche Ausnahme: Reichen die Mittel für die Sanierung eines übertragenen Bestands nicht aus, werden die Verpflichtungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen um bis zu fünf Prozent der garantierten Leistungen herabgesetzt. Diese Regelung ist kein Beleg dafür, dass eine solche Kürzung bei den im Rating genannten Gesellschaften bevorsteht. Sie beschreibt den gesetzlichen Rahmen für einen besonderen Sicherungsfall.
Vor allem beantwortet das Sicherungssystem eine andere Frage als die persönliche Renditeprüfung. Es dient dem Schutz von Vertragsansprüchen. Es verspricht weder eine bestimmte Kaufkraft noch den Ausgleich enttäuschter Renditeerwartungen.
Kündigen aus Angst? Warum der schnelle Ausstieg die falsche Rechnung sein kann
Eine beunruhigende Nachricht erzeugt Handlungsdruck. Gerade bei langfristigen Verträgen sollte daraus zuerst eine Berechnung entstehen. Für viele kapitalbildende Versicherungen ist bei Kündigung der Rückkaufswert maßgeblich; § 169 VVG regelt dessen Berechnung. Bei fondsgebundenen Verträgen spielt grundsätzlich der Zeitwert eine Rolle, soweit keine bestimmte Leistung garantiert ist. Der Rückkaufswert muss nicht der Summe aller gezahlten Beiträge entsprechen. Zudem können mit dem Vertrag Absicherungen verbunden sein, die heute schwer oder teuer zu ersetzen wären. Dazu gehören je nach Gestaltung Todesfallschutz oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Auch steuerliche Folgen gehören in den Vergleich.
Der wirtschaftliche Blick sollte deshalb nach vorn gehen: Welche zusätzlichen Leistungen erwerben die noch ausstehenden Beiträge? Was bringt eine Beitragsfreistellung? Was bleibt bei Kündigung oder Verkauf tatsächlich verfügbar? Und welche Risiken übernimmt eine neue Anlage? Frühere Zahlungen erklären die Enttäuschung. Für die Entscheidung ab heute sind die künftig verfügbaren Alternativen ausschlaggebend.
Rückabwicklung: Eine rechtliche Möglichkeit benötigt mehr als ein schlechtes Rating
An dieser Stelle wird die Unterscheidung zwischen wirtschaftlicher Unzufriedenheit und einem durchsetzbaren Anspruch besonders wichtig. Ein schwaches Rating, geringe Überschüsse oder eine enttäuschende Ablaufprognose begründen für sich genommen keinen Rückabwicklungsanspruch. Bei bestimmten älteren Lebens- und Rentenversicherungen kann ein fortbestehendes Widerspruchsrecht in Betracht kommen. Grundlegend ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Mai 2014, IV ZR 76/11, zur früheren Regelung des § 5a VVG. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die ordnungsgemäße Belehrung und die Überlassung erforderlicher Unterlagen.
Die rechtliche Prüfung muss das Abschlussmodell, die konkrete Belehrung, den Unterlagenzugang und die weiteren Umstände erfassen. Auch ein erfolgreicher Anspruch lässt sich nicht pauschal als Rückzahlung aller Beiträge zuzüglich eines festen Zinssatzes berechnen. Bereits erbrachte Leistungen und der Wert des genossenen Versicherungsschutzes können relevant sein. Der mögliche Mehrerlös muss außerdem gegen Vergütungen, Verfahrensdauer und Durchsetzungsrisiken abgewogen werden. Eine seriöse Prüfung kann deshalb auch zu dem Ergebnis führen, dass die Fortführung wirtschaftlich sinnvoller ist.
Trivisus in Berlin: Entscheidend ist, was nach der Prüfung beim Kunden bleibt
Hier liegt der Bezug zur Trivisus GmbH aus Berlin. Das Unternehmen begleitet Versicherungsnehmer bei der Überprüfung und möglichen Abwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen und arbeitet dabei mit spezialisierten Partnern zusammen. Seine veröffentlichten Nutzungsbedingungen stellen klar, dass Trivisus selbst keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung erbringt. Für Betroffene sollte die Transparenz des konkreten Angebots entscheidend sein. Bei einer Abtretung oder einem Verkauf von Ansprüchen kommt es darauf an, wann welcher Betrag ausgezahlt wird, wie mögliche Mehrerlöse verteilt werden und wer Kosten sowie Risiken trägt. Eine Beteiligung an späteren Auszahlungen beeinflusst den wirtschaftlichen Nettoerlös ebenso wie eine unmittelbar berechnete Gebühr.
Für die Positionierung eines spezialisierten Begleiters liegt darin eine klare Chance: verständlich machen, welche Unterlagen fehlen, welche Partner welche Aufgaben übernehmen und welche Ergebnisse unter nachvollziehbaren Annahmen möglich sind. Glaubwürdigkeit entsteht dort, wo der Versicherte eine begründete Entscheidung treffen kann – einschließlich der Möglichkeit, einen geeigneten Vertrag zu behalten.
Die eigentliche Nachricht 2026: Aus „irgendwann“ muss eine überprüfbare Zahl werden
Dass die Berichterstattung des Versicherungsboten verunsichern kann, ist nachvollziehbar. Eine negative Sicherheitsmittelquote trifft auf ein Produkt, dessen Name seit Jahrzehnten Verlässlichkeit vermittelt. Belegt ist damit zunächst ein kritischer Bilanzbefund nach einer bestimmten Ratingmethodik. Sein Wert als Weckruf liegt in den Fragen, die er auslöst. Die Marktaussichten bleiben zweigeteilt: Höhere Neuanlagezinsen eröffnen Ertragschancen, während Altanlagen und mögliche weitere Belastungen Aufmerksamkeit verlangen. Für den einzelnen Kunden kommt hinzu, ob Kosten, Garantien, Laufzeit und Absicherung noch zu seinem Leben passen.
Die Police im Schrank ist ein Vertrag über die eigene Zukunft. Wer sie heute prüfen lässt, benötigt eine nachvollziehbare Antwort: Welche Leistung ist sicher zugesagt, welche bleibt unsicher, und welche Entscheidung bringt mich meinem Vorsorgeziel näher? Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, wird aus dem beruhigenden Gedanken an „irgendwann“ ein belastbarer Plan.
Autor: Uwe Friedrich
Geschäftsführer Trivisus GmbH
Uwe Friedrich ist Geschäftsführer der Trivisus GmbH und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der wirtschaftlichen und organisatorischen Begleitung von Versicherungsnehmern bei der Trennung von Lebens- und Rentenversicherungen. Sein Schwerpunkt liegt auf der strukturierten Prüfung bestehender Verträge sowie der Koordination spezialisierter Partner für die weitere Anspruchsdurchsetzung. Durch seine langjährige Praxiserfahrung kennt er die Herausforderungen betroffener Versicherungsnehmer ebenso wie die Entwicklungen der Versicherungsbranche.
Über die Trivisus GmbH
Die Trivisus GmbH mit Sitz in Berlin hat sich auf die strukturierte Begleitung von Versicherungsnehmern spezialisiert, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung überprüfen und gegebenenfalls wirtschaftlich neu ausrichten möchten. Gemeinsam mit spezialisierten Partnern unterstützt das Unternehmen seine Kunden dabei, bestehende Verträge sorgfältig prüfen zu lassen und mögliche Handlungsoptionen transparent aufzuzeigen. Ziel ist es, Verbrauchern Orientierung, Klarheit und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für ihre finanzielle Zukunft zu geben.
Trivisus GmbH
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Vertreten durch Uwe Friedrich
E-Mail: service@trivisus.de
Tel.: 069-34879211
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